LUTHER, Martin, Augustinereremit in Erfurt und Wittenberg
Professor an der theologischen Fakultät der Universität
Wittenberg
*
10. November 1483 in Eisleben (Grafschaft Mansfeld) als erster (od,2.)
Sohn von 7 (od. 9) Kindern + 18. Februar 1546 in Eisleben, begraben in der
Schloßkirche zu Wittenberg.
Vater
Hans Luder (+ 29.6. 1530) entstammte einer Bauernfamilie aus
dem Dorfe Möhra (Kreis Salzungen, Thüringen). Dem
geltenden Erbrecht entsprechend, war Hans als ältester
Sohn nicht erbberechtigt, so daß er seine Existenz unabhängig
vom elterlichen Hof aufbauen mußte. Mutter Margarethe
(+ 30.6. 1531) stammt aus dem in Eisenach ansässigen Bürgergeschlecht
der Lindemann. Die Familie siedelte 1484 von Eisleben nach Mansfeld
über, wo Hans Luder sein Auskommen im aufblühenden
Kupferbergbau fand. Aus dem einfachen Berghauer wurde ein Teilhaber
an mehreren Bergbaugenossenschaften, dem sogar das Mansfelder
Bürgerrecht verliehen wurde. Die Familie hat es aus eigener
Kraft zu Ansehen und Wohlstand gebracht. Die ersten Schuljahre
verbrachte Martin wahrscheinlich von 1490 bis 1497 an der Stadtschule
zu Mansfeld, wechselte dann für ein Jahr nach Magdeburg,
vermutlich an die dortige Domschule, und fand Aufnahme bei den
`Brüdern zum Gemeinsamen Leben'. Als dritte und letzte
Schule besuchte er die Pfarrschule St. Georgen in Eisenach,
wo er seit Frühjahr 1498 für drei Jahre vor allem
seine Kenntnisse des Lateinischen vervollkommnete. Kost und
Quartier fand er bei den Eisenacher Patrizierfamilien Heinrich
Schalbe und Konrad Cotta. Der weitere Bildungsgang des Sohnes
einer aufstrebenden Unternehmerfamilie war vorgezeichnet. Er
sollte an der thüringischen Landesuniversität Erfurt
studieren und den auch für die Familie einträglichen
Beruf des Juristen anstreben. Im Frühjahr 1501 zog L. nach
Erfurt, um sich in die Grundlagenfakultät der Artisten
als »Martinus ludher ex mansfelt« einschreiben zu
lassen. Zwei bedeutende Lehrer haben damals das wissenschaftliche
Profil dieser Artesfakultät geprägt: Jodokus Trutfetter
(+ 1519) und Bartholomäus Arnoldi von Usingen (+ 1532),
die beide in den Bahnen der `via moderna' konsequent die Methoden
Ockhams (+ 1349) und seiner Anhänger anwenden wollten.
Wenn L. sich später als Ockhamschüler bezeichnet,
dann verweist er damit auf diese Jahre seines Artesstudiums
in Erfurt. Ende September 1502 legt L. das Examen zum `Baccalaureus
Artium' ab und beschließt damit den ersten, dreisemestrigen
Studienabschnitt, der vor allem der Grammatik und Logik gewidmet
war. Anfang Januar 1505 besteht er als zweiter von siebzehn
Kandidaten das Examen zum `Magister Artium' und beendet damit
sein Studium in den Fächern der `freien Künste'. Als
Magister ist er nun verpflichtet, für zwei weitere Jahre
Vorlesungen an der Fakultät zu halten, und zugleich berechtigt,
sich als Student in einer der höheren Fakultäten einzuschreiben.
Im Mai 1505 setzt L. sein Studium an der Juristischen Fakultät
in Erfurt fort, plangemäß nach dem Willen des Vaters,
der für den Sohn auch schon eine `ehrbare und reiche Heirat'
ins Auge gefaßt hatte (1521). Der 2. Juli 1505 vernichtete
alle Hoffnungen auf eine einträgliche bürgerliche
Karriere. L. befindet sich auf der Rückreise von Mansfeld
nach Erfurt und gerät in der Nähe des Dorfes Stotternheim
in ein schweres Gewitter, das ihn derart in Schrecken versetzte,
daß er die heilige Anna um Schutz anrief und ihr den Eintritt
ins Kloster gelobte: »Hilff du, S. Anna, ich wil ein monch
werden«. Offenbleiben muß, ob dieses Gelübde
nicht der Endpunkt einer zunehmenden Lebenskrise gewesen ist.
Sicher ist, daß L. den aufkommenden Zweifeln an der Verbindlichkeit
seines Gelübdes nicht nachgab und am 17. Juli 1505 an die
Pforte des `Schwarzen Klosters' zu Erfurt pochte, um dort bei
den observanten Augustinereremiten die Aufnahme zu erbitten.
Bei L.s Eintritt umfaßte das Kloster etwa 50 Mönche,
geleitet von ihrem Prior Winand von Diedenhofen. Vermutlich
im Herbst 1505 wurde der Petent im Kapitelsaal in Gegenwart
aller Klosterbrüder als Novize aufgenommen und für
ein Probejahr dem Novizenmeister Johann Greffenstein übergeben.
Im Herbst 1506 leistete L. Profeß, d.h. er verpflichtete
sich auf die Ordensgelübde des Gehorsams, der Armut und
Keuschheit und wurde damit endgültig in die Ordens- und
Klostergemeinschaft aufgenommen. Vom Prior zum Priesteramt
bestimmt, empfing er am 27. Februar (oder am 3. April) 1507 durch Weihbischof
Johann Bonemilch von Lasphe im Erfurter Dom die Priesterweihe und feierte am
Sonntag Kantate (2. Mai) 1507 seine Primiz in Gegenwart des
Vaters und geladener Freunde. - Die Universitätslaufbahn
war mit dem Eintritt ins Kloster zunächst einmal beendet,
sowohl das Studium der Rechte wie auch die eigene Lehrtätigkeit
als `Magister Artium'. Erst nach zwei Jahren, im Sommer 1507,
setzte L. auf Anweisung des Generalvikars der Augustinerobservanten,
Johannes von Staupitz (+ 1524), seine akademische Laufbahn fort,
nun allerdings als Student der theologischen Fakultät.
Er beginnt in Erfurt, wechselt aber im Herbst 1508 auf Anweisung
des Generalvikars nach Wittenberg, um dort an der seit 1503
bestehenden kursächsischen Landesuniversität seine
Studien fortzuführen. Am 9. März 1509 wird er zum
`Baccalaureus Biblicus' promoviert, absolviert in Wittenberg
noch seine Pflichtdisputation als `Baccalaureus Sententiarius',
wird dann aber nach Erfurt zurückversetzt, um dort vom
Herbst 1509 bis zum Sommer 1511 als Sententiar zu lehren.
Die Zeit in Erfurt wird vom Spätherbst 1510 bis zum Frühjahr
1511 durch eine Romreise unterbrochen. Anlaß der Reise
ist der Streit unter den Augustinern über die Zukunft der
strengen Observanz. Generalvikar Johannes von Staupitz suchte
nach einer Versöhnung der regelstrengen Klöster mit
den beargwöhnten `laxen' Ordensbrüdern - unter heftigem
Protest von sieben `renitenten Konventen', die unter der Führung
Erfurts alles daransetzten, den angestrebten Ausgleich scheitern
zu lassen. Die Reise nach Rom diente dem Protest gegen die angebliche
Aufweichung der Observanz. Der Einspruch wurde zwar abgewiesen,
der Widerstand gegen Staupitzens Pläne damit jedoch nicht
gebrochen. L. hingegen hat sich seinem Ordensvorgesetzten gebeugt
und dieser hatte ihn wohl noch im Jahre 1511 endgültig
vom Erfurter in den Wittenberger Augustinerkonvent versetzt.
Auf Anweisung Staupitzens bewirbt er sich nun um das theologische
Doktorat, wird am 18./19. Oktober 1512 zum Doktor der Theologie
promoviert und übernimmt den bisher von Staupitz versehenen
- eher nicht versehenen - Lehrstuhl der `Lectura in Biblia',
den er bis zu seinem Lebensende behalten wird. - Im Frühjahr
oder Herbst 1513 beginnt L. seine exegetische Lehrtätigkeit
mit seiner ersten Vorlesung über die Psalmen, den »Dictata
super Psalterium«. Etwa seit November 1515 wendet er sich
der Paulusexegese zu, liest zuerst über den Römerbrief,
dann ab Oktober 1516 über den Galaterbrief und 1517 bis
1518 schließlich über den Hebräerbrief. Aus
der Exegese entsteht eine neue Theologie, die sich in akademischen
Thesenreihen verdichtet, einmal im September 1516 in der Thesenreihe
»De viribus et voluntate hominis sine gratia«, die
der L.-Schüler Bartholomäus Bernhardi entworfen hatte,
das andere Mal - zukunftsweisender noch - im September 1517
in der »Disputatio contra scholasticam theologiam«,
die L. selber zusammengestellt hatte aus Anlaß der Promotion
seines Schülers Franz Günther. Nicht nur innerhalb
der Universität, sondern auch innerhalb des Ordens hat
L. Karriere gemacht. Auf dem Kongregationskapitel der observanten
Augustiner 1515 (29. April-1. Mai) zu Gotha wurde er zu einem
der beiden Distriktsvikare des Johannes von Staupitz gewählt,
zuständig für zehn observante Konvente in Thüringen
und Sachsen. Dieses Amt bekleidete er drei Jahre lang bis zum
Kongregationskapitel 1518, das Ende April in Heidelberg tagte.
- Bereits seit den Anfängen seiner akademischen Tätigkeit
sind kritische Äußerungen L.s über den Ablaß
bekannt, die er vom Katheder sogar auf die Kanzel gebracht hatte.
Alljährlich zum Allerheiligenfest wurde in Wittenberg die
ablaßträchtige Reliquienausstellung des sächsischen
Kurfürsten eröffnet. Die Vigil zu Allerheiligen (31.
Oktober) des Jahres 1517 nutzte L. zum energischen Protest gegen
die Ablaßpraxis, speziell der Kirche im Erzbistum Magdeburg.
Dort vertrieb der Dominikaner Johannes Tetzel als Generalsubkommissar
jenen Ablaß, den die römische Kurie dem Markgrafen
Albrecht von Brandenburg, Kurfürst und Kardinal von Mainz,
Erzbischof von Magdeburg und Administrator von Halberstadt,
zur Zahlung seiner Straftaxen für Ämterhäufung
konzediert hatte - was L. damals nicht bekannt war. Am 31. Oktober
wandte er sich schriftlich nach Magdeburg an den Erzbischof
und forderte die Abstellung der skandalösen Ablaßpredigt.
Dem Schreiben beigefügt war ein Exemplar jener Ablaßthesen,
von denen es unwahrscheinlich ist, daß L. sie nicht am
Vorabend der Ablaßeröffnung, also am 31. Oktober
1517, an die Tür der Schloßkirche angeschlagen haben
sollte. Kardinal Albrecht beauftragte seine Universität
in Mainz mit einem Gutachten zum Ablaßprotest und leitete
die Angelegenheit zugleich nach Rom weiter. L. hatte seine Thesen
für eine akademische Disputation konzipiert und diesen
zur Erläuterung im August 1518 seine »Resolutiones
disputationum de indulgentiarum virtute« hinzugefügt.
Schon im März 1518 ist er mit dem Ablaßthema bewußt
auch unter das Volk gegangen, als er in seinem »Sermon
von Ablaß und Gnade« die Kritik unverhüllt
auf deutsch zusammenfaßte. Die Kurie in Rom hat zügig
reagiert. Bereits am 3. Februar 1518 erhielt der Augustinerordensgeneral
Gabriel Venetus die Anweisung, L. zum Schweigen zu bringen.
Die observanten Augustiner Deutschlands unter Führung Johanns
von Staupitz haben die römische Anweisung aber ignoriert
und auf ihrem Kongregationskapitel zu Heidelberg (25.-27. April
1518) nicht einmal eine Explikation der Ablaßkritik gefordert.
Im Mittelpunkt des Interesses dort stand die Gnadentheologie,
die L. im Rahmen einer Disputation vorgestellt und verteidigt
hat. In diese Zeit des Frühjahrs 1518 wird man - nach überwiegender
Auffassung in der Forschung - L.s `Turmerlebnis' zu datieren
haben. Dieses Erlebnis beschreibt er selber im Jahre 1545 als
Durchbruch zur Erkenntnis der Gerechtigkeit Gottes, die eben
den Sünder gerecht macht, der sich im Glauben ganz dem
gnädigen Gott anvertraut. Dieser reformatorische Durchbruch
war des längeren schon bei L. angelegt und ist in der Folge
zum bestimmenden Angelpunkt seiner Theologie geworden. Im
Mai oder Juni 1518 wurde in Rom eine gerichtliche Untersuchung
gegen L. eingeleitet mit dem Ergebnis, daß er an die Kurie
zitiert wurde wegen Verdachts auf Häresie und Auflehnung
gegen die kirchliche Obrigkeit. L. erhielt diese Zitation am
7. August 1518 mit der Aufforderung, binnen 60 Tagen nach Erhalt
zu erscheinen. In Augsburg war in diesem Sommer 1518 der Reichstag
versammelt, zu dem Kardinal Cajetan (+ 1534) als Legat des Papstes
entsandt worden war. Auf L.s Bitte hin intervenierte sein Landesherr,
Kurfürst Friedrich der Weise (+ 1525), um bei Cajetan ein
Verhör in Augsburg durchzusetzen. Dieser erklärte
sich dazu bereit, erwirkte von Rom die Vernehmungsvollmacht
und versicherte dem Kurfürsten obendrein, L. unabhängig
vom Ausgang der Untersuchung wieder ziehen zu lassen. Vom
12. bis 14. Oktober fand im Augsburger Fuggerhaus das Verhör
durch Cajetan statt, das sich fast umgehend zum fruchtlosen
Disput entwickelte und ohne Ergebnis blieb. L. appellierte daraufhin
vor Zeugen und einem Augsburger Notar »von dem nicht gut
unterrichteten Papst« an den besser zu unterrichtenden.
Diese Appellation wurde am 22. Oktober 1518 an der Pforte des
Augsburger Doms öffentlich angeschlagen. Bereits am 20.
Oktober hatte L. Augsburg heimlich verlassen. Cajetan informierte
den sächsischen Kurfürsten am 25. Oktober über
das Verhör: L. habe sich eindeutig als Ketzer schuldig
gemacht, so daß der Landesherr nun verpflichtet sei, den
Ketzer nach Rom auszuliefern, ihn zumindest des Landes zu verweisen.
Mit Datum vom 7. Dezember 1518 ließ Friedrich dem Legaten
die Ablehnung seines Begehrens zugehen: Da - entgegen kurialer
Auffassung - die Schuld nicht erwiesen sei, werde er nicht gegen
L. vorgehen. Die Kurie war zu dieser Zeit an Spannungen mit
Kursachsen nicht interessiert, und der Tod Kaiser Maximilians
am 12. Januar 1519 konnte nur den Kurs bestätigen, den
Sachsenherzog als Gegengewicht gegen die habsburgische Expansion
zu nutzen. Solange die Kaiserwahl nicht entschieden war, konnte
der L.-Prozeß in der Schwebe bleiben. Bereits in Augsburg
hatte L. mit dem Ingolstädter Theologieprofessor Johannes
Eck (+ 1543) eine Disputation verabredet. Der Wittenberger Kollege
Andreas Bodenstein von Karlstadt (+ 1541) und der Ingolstädter
sollten über ihre Kontroversen sowohl zur Gnaden- als auch
zur Ablaßtheologie disputieren, die bereits seit Mai 1518
zwischen beiden öffentlich ausgetragen wurden. Die Augsburger
Vereinbarung war der Ausgangspunkt für die Leipziger Disputation,
die nach zähem Ringen schließlich unter Einschluß
L.s zustandegekommen ist. Am 27. Juni 1519 wurde die Disputation
feierlich eröffnet, die vor vielen Zuhörern die Kontrahenten
Eck und Karlstadt sowie Eck und L. in der Hofstube der Leipziger
Pleißenburg bis zum 15. Juli versammelte. Abgesehen
von theologischen Klärungen hat die Auseinandersetzung
den politischen Effekt gehabt, daß aus dem wohlwollend
neutralen Herzog Georg von Sachsen (+ 1539) ein unerbittlicher
Gegner der Reformation wurde. Zudem hat die Disputation die
Entschlossenheit des Kontrahenten Johannes Eck gestärkt,
in Rom L.s Verurteilung zu betreiben. Da die Kurfürsten
am 28. Juni 1519, einen Tag nach Eröffnung der Disputation,
König Karl I. (+ 1558) von Spanien zum Kaiser des `Sacrum
Imperium' gewählt hatten, waren sonderliche Rücksichten
auf den Sachsenkurfürsten gegenstandslos geworden. Bald
nach Beendigung der Disputation hatte Eck den Papst gedrängt,
die Verurteilung vorzunehmen. Er wurde daraufhin nach Rom beordert
und zum Mitglied der Verurteilungskommission ernannt. Da im
August und November 1519 die Universitäten Köln und
Löwen die Sache L.s bereits verurteilt hatten, konnte man
in Rom auf akademisch abgesichertes Urteilsmaterial zurückgreifen.
Das Ergebnis der römischen Beratungen war die Bannandrohungsbulle
»Exsurge Domine« vom 15. Juni 1520, in der Papst
Leo X. (+ 1521) 41 Sätze L.s als ketzerisch, falsch, ärgerlich
oder verführerisch verwarf. Falls L. und seine Anhänger
nicht binnen 60 Tagen schriftlich widerrufen sollten, werden
sie als hartnäckige Ketzer aus der Gemeinschaft der Kirche
ausgestoßen. Johannes Eck und der päpstliche Legat
Hieronymus Aleander (+ 1542) erhielten den Auftrag, die Bulle
im Reich zur Kenntnis zu bringen und zu vollstrecken. Eck läßt
die Bannandrohungsbulle in Meißen (21. September), Merseburg
(25. September) und Brandenburg (29. September) anschlagen.
Damit ist sie für Kursachsen rechtskräftig öffentlich
gemacht. L. hat auf den Bann zweifach geantwortet: einmal
am 10. Dezember 1520, dem Ende der Widerrufsfrist, als er vor
dem Elstertor auf dem Schindanger Wittenbergs die `Bücher
des Papstes', darunter ein Druckexemplar der Bannandrohungsbulle,
den Flammen übergab. Zum anderen antwortete er zur Jahreswende
1520/21 schriftlich mit der »Assertio omnium articulorum
M. Lutheri per bullam Leonis X. novissimam damnatorum«,
der Bekräftigung dessen, was Rom für verdammenswert
erachtete. Die Jahre 1520 und 1521 sind entscheidend für
die Reformation geworden. 1520 entwarf L. programmatisch seine
Theologie zu zentralen Fragen des kirchlichen Lebens und der
Lehre. In seiner Schrift »Von den guten Werken«;
Ende Mai (1520) erläuterte er den Zusammenhang von Glaubensgerechtigkeit
und guten Werken; im Juni 1520 ging es um das Problem der Ekklesiologie,
als er »Von dem Papsttum zu Rom wider den hochberühmten
Romanisten zu Leipzig« schrieb. »An den christlichen
Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung«
erschien Mitte August 1520 als Programmschrift zur Kirchenreform.
In ein theologisches wie ekklesiologisches Zentrum stieß
L., als er im Oktober 1520 zur Sakramentenlehre seine Schrift
»De captivitate Babylonica« herausgab. Die Rechte
und die Pflichten eines Christenmenschen sind das Thema der
in Deutsch und Latein verfaßten Freiheitsschrift: »Von
der Freiheit eines Christenmenschen« - »De libertate
Christiana« (November 1520). Sachlich gehört zu dieser
Reihe der Programme die 1523 erschienene Schrift »Von
weltlicher Oberkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei«,
in der L. die je eigenen Weisen und Bereiche des obrigkeitlichen
wie des kirchlichen Handelns einschärft. Das Jahr 1521
wurde das Jahr des Verhörs und Bekenntnisses vor Kaiser
und Reich anläßlich des Reichstags zu Worms. L. war
seit Januar 1521 definitiv als Ketzer anzusehen. Daß er
dennoch zum Verhör nach Worms geladen wurde, ist das Ergebnis
habsburgischer und kurfürstlich sächsischer Kalküle,
die zur kaiserlichen Ladung (6. März 1521) führten,
L. habe sich vor den Reichstag zu begeben. Geleitet durch Reichsherold
Kaspar Sturm traf L. am 16. April vormittags in Worms ein. Gleich
am folgenden 17. April fand das erste Verhör statt im Bischofshof,
dem Quartier des Kaisers. Dr. Johannes von der Ecken, Offizial
des Kurfürsten von Trier, eröffnete das Verhör
mit zwei Fragen: Ob L. sich zu seinen Schriften bekenne; und:
Ob er seine Schriften widerrufe. Nach Zwischenruf von Hieronymus
Schurf, Kollege an der Wittenberger juristischen Fakultät
und jetzt L.s Rechtsbeistand, wurden die Titel der ausgelegten
Bücher verlesen und von L. als die seinigen anerkannt.
Auf die zweite Frage antwortete L. mit der Bitte um Bedenkzeit,
die ihm gewährt wurde. Am Donnerstag, dem 18. April, wurde
das Verhör fortgesetzt, in dem L. der Aufforderung nach
einer Antwort `ohne Hörner oder Zähne' mit einem bündigen
Bekenntnis nachgekommen ist: `Solange mein Gewissen durch die
Worte Gottes gefangen ist, kann und will ich nichts widerrufen,
weil es unsicher ist und die Seligkeit bedroht, etwas gegen
das Gewissen zu tun. Gott helfe mir, Amen' (lateinischer Text).
Allen Nachverhandlungen zum Trotz, welche im Auftrage der Reichsstände
mit L. noch geführt wurden, ist es bei dieser Widerrufsverweigerung
geblieben. Am 26. April verließ L. die Stadt des Reichstags,
um unter dem Schutz des kaiserlichen Geleits zurück nach
Sachsen zu reisen. Die L.sache zu Worms endete mit dem kaiserlichen
Ächtungsmandat vom 26. Mai 1521, das als `Wormser Edikt'
die Reformationsgeschichte Deutschlands weit mehr prägen
sollte als die päpstliche Bulle. Noch in Worms war
L. darüber informiert worden, daß der Kurfürst
ihn »eintun und verbergen« wolle. Auf der Rückreise
nach Wittenberg, am 4. Mai 1521, wurde sein Reisewagen im Thüringer
Wald bei der Burg Altenstein von kurfürstlichen Reitern
`überfallen' und L. auf die Wartburg bei Eisenach gebracht.
Zehn Monate, vom Mai 1521 bis zum 1. März 1522, hat er
auf der Wartburg ausgehalten. Das Exil ist ihm anfangs schwergefallen,
doch war die erzwungene Pause alles andere als vertane Zeit.
Eine Anzahl von wichtigen theologischen Arbeiten, erbaulichen
Schriften, Predigtanleitungen und Stellungnahmen zu drängenden
Fragen der praktischen Kirchenreform sind auf der Wartburg entstanden.
Das wichtigste Werk der Wartburgzeit war die Übersetzung
des Neuen Testaments in die Sprache des Volkes. Begonnen im
Dezember 1521, hat er noch auf der Wartburg den ersten Übersetzungsentwurf
abschließen können. Das Werk erschien unter dem Titel
»Das Newe Testament Deutzsch« (Wittenberg, Melchior
Lotther d.J.) im September 1522 und wird deshalb `Septembertestament'
genannt. Dieses Buch allein wird nach L.s Überzeugung die
Christenheit bei der Sache - und bei der Freiheit - des Evangeliums
halten. Etwa seit Sommer 1521, also während L.s Abwesenheit,
mehrten sich in Wittenberg die Forderungen nach praktischen
`Reformationen' der Stadtgemeinde. Diese Reformbewegung hat
Energien freigesetzt und Überzeugungen reifen lassen, aber
auch Verwirrung angerichtet und Unruhe gestiftet. Angesichts
dieser Situation verläßt L. gegen den Willen des
Kurfürsten am 1. März 1522 die Wartburg und kehrt
am 6. März nach Wittenberg zurück. Unverzüglich
schaltet er sich in die praktische Gemeindereform ein und behandelt
in der Stadtkirche während der Invokavitwoche 1522 (9.-16.
März) in einer Reihe von acht Predigten die aufgebrochenen
Fragen nach der rechten Ordnung des Christenlebens (Invokavitpredigten).
Die Predigten sind der Versuch aufzuzeigen, wann Änderungen
und Neuerungen tatsächlich dem Anspruch des Evangeliums
genügen können. Angesichts der Reformation in
Wittenberg zeichnet sich ab, daß es bei der Einheitlichkeit
der neuen Theologie allein auf dem Fundament der Schrift nicht
bleiben werde. Nicht nur persönliche, sondern eben auch
sachliche Gegensätze brechen zwischen L. und Karlstadt
auf, die dem Problem erwachsen, wie eine christliche Gemeinde
Ordnungen erhalten kann, die dem Worte Gottes gemäß
sind. Es zeigte sich zudem, daß neue soziale Schichten
sich das Thema Reformation zu eigen machen und Lösungen
einbringen werden, die nicht auf der Linie akademisch verantworteter
Theologie liegen. Bereits im Januar 1522 haben die sogenannten
Zwickauer Propheten in Wittenberg Aufsehen erregt mit ihrer
Forderung, die Kindertaufe einzustellen. Dem hat L. von Anfang
an, noch auf der Wartburg, ohne jedes Schwanken widersprochen.
Die Auseinandersetzungen machen offenbar, daß alle Bereiche
des christlichen Lebens theologisch zu überprüfen
waren. L. hat 1522 mit dieser Aufgabe begonnen und die Gottesdienst-
und Festordnung sowie die Liturgie der Taufe und des Abendmahls
einer kritischen Sichtung unterzogen. Fragen der Pfarrerwahl,
der Sozialarbeit und Schularbeit waren zu lösen. Und nicht
zuletzt: Auch das Eheleben bedurfte der Neuordnung nach Maßgabe
allein des göttlichen Gesetzes (Vom ehelichen Leben, Ende
September 1522). Seit dem Jahre 1524 vollziehen sich die
ersten offenkundigen Trennungen der Reformation. Thomas
Müntzers (+ 1525) Wirken in Allstedt (1523/24) hatte zu
Unruhen unter der Bürgerschaft geführt. Er selber
hatte diese nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar die sächsischen
Fürsten aufgefordert, in dieser apokalyptischen Zeit nicht
auf Ruhe zu sehen, sondern notfalls das Schwert gegen jene Verworfenen
zu richten, die sich unbekehrbar dem Willen Gottes widersetzen.
Dagegen verfaßte L. im Juli 1524 seinen offenen »Brief
an die Fürsten zu Sachsen von dem aufrührerischen
Geist«. Jene Reformation, die gerade in apokalyptischen
Zeiten das Schwert an sich reißt, ist in L.s Augen nur
eine weitere Bedrohung der Christenheit, die um ihren Bestand
im rechten Glauben ringt. Der Geist Müntzers ist ihm nichts
anderes als Teufelsgeist. Ebenfalls im Sommer 1524 spitzte
sich die schon lange schwelende Auseinandersetzung mit Karlstadt
zu. Dieser, Professor an der theologischen Fakultät Wittenberg,
zugleich Archidiakon des dortigen Allerheiligenstifts, war im
Mai (?) 1523 nach Orlamünde gezogen, um diese seine langjährige
Pfründe endlich vor Ort als ordentlicher Pfarrer versehen
zu können. Seinen Wittenberger Pflichten hatte er sich
damit allerdings entzogen. Karlstadt reformierte Orlamünde
nach eigenen Vorstellungen, ohne sich nach Wittenberg als Vorbild
auszurichten. Obwohl die Gemeinde und ihr Pfarrer sich eindeutig
von Müntzer abgesetzt hatten, blieb der Verdacht auf Aufruhr
bestehen. Im Auftrage des Kurfürsten reiste L. zu einem
Treffen mit Karlstadt nach Jena (22. August 1524), visitierte
dann in Orlamünde die Gemeinde selber (24. August), und
kam zu dem Schluß, die Ablösung Karlstadts vorzuschlagen.
Kurfürst Friedrich der Weise verfügte überraschend
im September 1524 nicht nur die Ablösung, sondern sogar
die Ausweisung Karlstadts aus Kursachsen. L. hat die Auseinandersetzung
mit Karlstadt auch literarisch geführt in seiner Schrift
»Wider die himmlischen Propheten, von den Bildern und
Sakrament« (Dezember 1524/Januar 1525). Niemals ist er
den Verdacht losgeworden, daß Karlstadt ein ähnlicher
`Schwärmer' sei wie Müntzer, die beide im Vertrauen
auf ihre Eingebungen das offenbare Wort Gottes hintansetzen.
Seit dem Jahre 1524 wird das Reich durch Bauernfehden beunruhigt,
die sich zu Aufständen ausweiten. Wahrscheinlich im April
1525 hat L. Kenntnis erhalten von den `Zwölf Artikeln der
Bauernschaft in Schwaben', die zu den Programmartikeln der gemäßigten
Bauernführer werden sollten. Seine Stellungnahme veröffentlicht
er Mitte Mai als »Ermahnung zum Frieden auf die zwölf
Artikel der Bauernschaft in Schwaben«. Dort attackiert
L. ungeschminkt die Fürsten ihrer Schinderherrschaft wegen
und spricht den Bauern zugleich das Recht ab, sich für
ihre weltlichen Forderungen auf das Evangelium zu berufen. In
eben dieser Zeit bereist L. den thüringischen Raum und
reagiert derart schockiert auf die Verwüstungen durch rebellierende
Bauern, daß er die Fürsten zum unnachsichtigen Zuschlagen
aufruft. Als Nachtrag zur `Ermahnung zum Frieden' verfaßt
er eine Kampfschrift, deren Titel die Funktion als Anhang bereits
ausweist: »Auch wider die räuberischen und mörderischen
Rotten der Bauern«. Den Friedenswilligen galt die Ermahnung,
den `Mörderischen' der Ruf nach der Schärfe des Schwertes.
Als Modellvertrag für einen Friedensschluß veröffentlichte
er nach seiner Rückkehr aus dem Aufstandsgebiet den Weingartener
Vertrag vom 17. April 1525, den der Schwäbische Bund mit
den Bauernhaufen vom Bodensee und vom Allgäu abgeschlossen
hatte. Das Geschehen des Bauernkrieges galt den Gegnern der
Reformation als Bestätigung ihrer langgehegten Befürchtung,
daß L.s Angriffe gegen die geistlichen Obrigkeiten auch
die Autorität der weltlichen Obrigkeiten zersetzen werde.
In
dieser kritischen Zeit wagt L. bewußt den Schritt in die
Ehe. Er heiratete die ehemalige Zisterzienserin Katharina von
Bora (+ 1552), die zusammen mit elf anderen Nonnen ihrem Kloster
Marienthron (Nimbschen) am Ostersonnabend, dem 4. April 1523,
entflohen war und in Wittenberg im Hause des Lukas Cranach unterkommen
konnte. Am 13. Juni 1525 gaben sich Katharina und Martin feierlich
vor Zeugen das Eheversprechen, und am 27. Juni folgten der öffentliche
Kirchgang und das festliche Hochzeitsmahl - im Beisein von L.s
Eltern, die den Weg des Sohnes akzeptiert haben. Sechs Kinder
sind dem Ehepaar L. geboren worden: Johannes (* 7.6. 1526, +
1575), Elisabeth (* 10.12. 1527, + 1528), Magdalene (* 4.5.
1529, + 1542), Martin (* 9.11. 1531, + 1565), Paul (* 28.1.
1533, + 1593) und Margarethe (* 17.12. 1534, + 1570). Das leerstehende
Konventsgebäude der Augustinereremiten wurde der Familie
L. zum Wohnhaus, zum Vorlesungsgebäude des Professors,
zum Treffpunkt der Freunde, zur Unterkunft von Studenten und
zur Pilgerstätte der vielen Neugierigen.
Im
Herbst 1525 hatte L. die öffentliche Auseinandersetzung
mit Desiderius Erasmus von Rotterdam (+ 1536) aufgenommen, der
überragenden Autorität humanistischer Gelehrsamkeit
in Deutschland. Er hatte sich lange Zeit davor gehütet,
im Kampf der Geister eindeutig Stellung zu beziehen, ohne daß
diese Neutralität ihn vor dem Verdacht geschützt hätte,
der heimliche Drahtzieher Wittenbers zu sein. Auf vielfaches
Drängen von Freunden sah Erasmus sich schließlich
veranlaßt, ein Signal zu setzen - nicht einfach gegen
die Reformation, wohl aber gegen jene Form von Reformation,
von der er nur die Zerstörung der Wissenschaften und die
Zersetzung der Sitten befürchten konnte. Er griff das Thema
der Willensfreiheit auf und versuchte, einen wissenschaftlich
gesicherten Mittelweg zu finden, der den freien Menschen zur
ethischen Verantwortung führt und den verantwortlichen
Menschen bei Gott Hilfe finden läßt. Diese Schrift
hat L. im Herbst 1525 unter dem Titel »De servo arbitrio«
beantwortet und dabei eigene Schwerpunkte gesetzt: Was den Menschen
anthropologisch prägt, ist nicht die Freiheit, sondern
die Bestimmtheit - entweder durch die Macht des versklavenden
Bösen oder durch die Kraft des erlösenden Gottes.
Von der Freiheit ist nur als Befreiung zu reden, die dann geschieht,
wenn der Mensch bleibend bestimmt ist durch den rechtfertigenden
Gott. Die Schriften der Kontrahenten bedürfen beide der
sachgemäßen Abgrenzung: Die Freiheitsschrift des
Erasmus ist nicht die Programmschrift, und die Unfreiheitsschrift
L.s nicht die Verwerfung des Humanismus. - Der Auseinandersetzung
mit Erasmus folgt die Entzweiung mit Huldrych Zwingli (+ 1531)
über das Abendmahl. Unterschiedliche soziologische Kontexte,
Bildungsvoraussetzungen und theologische Schwerpunkte verdichten
sich im Streit um die Realpräsenz Christi. Die konkrete
Frage lautet, ob das Herrenmahl das Sakrament der leiblichen
Gegenwart Christi ist, das den ganzen Menschen, mit Leib und
Seele, der rettenden Gegenwart des Gekreuzigten versichert.
Oder vollzieht sich bei Brot und Wein - nur - die Erinnerungsfeier
der Gemeinde, die in der Gemeinschaft des Mahles ihre Gemeinschaft
mit dem geistlich anwesenden Herrn bekennt? Bereits durch Andreas
Karlstadt in die Diskussion geraten, hat Zwingli sich im November
1524 in die Meinungsbildung eingeschaltet und die signifikatorische
Deutung der Abendmahlselemente unterstützt: Brot und Wein
sind nicht der real gegenwärtige Leib Christi, sondern
verweisen auf jenen Leib, der damals gekreuzigt wurde, jetzt
zur Rechten des Vaters sitzt und dort bleibt, bis er kommen
wird zum letzten Gericht. Die Diskussion weitete sich aus zum
Schlagabtausch, als L. die Gegner der Realpräsenz unter
die Schwarmgeister reihte, die der Klugheit ihres Kopfes folgen,
statt sich Christi Abendmahlsworten zu beugen. Im April 1527
erscheint seine erste Streitschrift mit dem unzweideutigen Titel:
»Daß diese Wort Christi `Das ist mein Leib' noch
fest stehen, wider die Schwarmgeister«. Zwingli antwortete
im Juni 1527: »Daß diese Worte Jesu Christi `Das
ist mein Leichnam, der für euch hingegeben wird', ewiglich
den alten einigen [einzigen] Sinn haben werden«. Im Frühjahr
1528 veröffentlichte L. dann seine Hauptschrift zur Abendmahlsfrage,
die zugleich umfassend Bekenntnis ablegen wollte über das
neue Verständnis von Gottes Handeln am Menschen: »Vom
Abendmahl Christi. Bekenntnis«. Seit der Zeit des
Bauernkrieges war deutlich, daß die Neuordnung von Kirchen
und Gemeinden überfällig war. L. hatte seinen Landesherrn,
Kurfürst Johann den Beständigen (+ 1532), mehrfach
zur Bestandsaufnahme der kirchlichen Situation im Lande durch
umfassende Visitationen aufgefordert. Im Juni 1527 hatte der
Kurfürst endlich sein Visitationsedikt erlassen und Philipp
Melanchthon (+ 1560) damit begonnen, Visitationsrichtlinien
auszuarbeiten, die 1528 mit einer Vorrede L.s versehen als »Unterricht
der Visitatoren an die Pfarhern im Kurfurstentum zu Sachssen«
erschienen sind. Zuvor schon hatte L. sich wieder in die praktische
Gemeindereform eingeschaltet. 1525 sorgte er für den Druck
von Predigtsammlungen, veröffentlichte 1526 die »Deudsche
Messe und ordnung Gottis diensts« und revidierte von neuem
die Taufliturgie. 1529 folgten »Ein Traubüchlein
für die einfältigen Pfarrherr« und der Große wie der Kleine
Katechismus, Lehrbücher des christlichen Glaubens für
das Haus, die Schule und die Kanzel.
Der
Bauernkrieg wie auch der Streit um das Abendmahl hatten der
Reformation zwar erheblichen Schaden zugefügt, ihren Fortgang
jedoch nicht hindern können. Der Fortschritt stieß
aber politisch auf zunehmenden Widerstand, der im Jahre 1529
auf dem Speyrer Reichstag in der Forderung der Reichstagsmehrheit
gipfelte, das Wormser Edikt zu exekutieren und die Reformation
damit auszuschalten. Die der Reformation zugeneigten Reichsstände
haben gegen diesen Beschluß zwar förmlich protestiert
(19./20. April 1529) und von daher ihren Namen `Protestanten'
erhalten, doch konnte die Protestation nicht die Organisation
des Widerstandes ersetzen. Die Wittenberger Reformatoren forderten
für ein Bündnis der protestierenden Stände die
Einheit in der Lehre. Damit aber wurde aus dem Abendmahlsstreit
ein zentrales politisches Problem. Landgraf Philipp von Hessen
(+ 1567), politischer Kopf der Reformation, betrieb zur Herstellung
des Bündnisses die Einigung des Bekenntnisses. Das landgräfliche
Schloß zu Marburg war vom 1. bis 4. Oktober 1529 der Schauplatz
jenes Gesprächs über das Abendmahl, das die führenden
Reformatoren von Zürich bis Wittenberg zusammengebracht
hatte, um die Bekenntniseinheit herzustellen. Die eigentlichen
Diskussionspartner waren Zwingli aus Zürich, Johannes Oekolampad
(+ 1531) aus Basel, L. und Melanchthon aus Wittenberg. Über
das Ausschlaggebende, die Frage nach der leiblichen Präsenz
Christi, konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Für
L. war das `est' der Einsetzungsworte so zwingend wie für
Zwingli die Deutung des `est' als `significat'. Dennoch war
Marburg nicht einfach ein Fehlschlag. Das Gespräch hat
manches Mißverständnis ausräumen können
und mit Ausnahme der Realpräsenz im Abendmahlsartikel sogar
zu einem gesamtreformatorischen Bekenntnis geführt. Das
politische Ergebnis aber war negativ: Der unverglichene Streit
um die Realpräsenz hat ein umfassendes Bündnis aller
reformatorischen Kräfte verhindert. Sowohl L. als auch
Zwingli haben ihre Theologie dem Druck der Politik nicht gebeugt.
Für das Jahr 1530 hatte Kaiser Karl V. einen Reichstag
nach Augsburg ausgeschrieben, der eine Chance zur Einigung in
der strittigen Religion zu bieten schien. Kurfürst Johann
reiste mit seinen politischen und theologischen Räten,
allen voran mit Philipp Melanchthon, nach Augsburg, während
L. in Coburg, dem südlichsten Ort des Kurfürstentums
Sachsen, zurückbleiben mußte. Vom 24. April bis zum
4. Oktober lebte er dort auf der Veste und hat das Geschehen
auf dem Reichstag und die Entwicklung des Augsburgischen Bekenntnisses
somit nur aus der Ferne durch die Korrespondenz verfolgen können.
Eine Vorform der `Confessio Augustana' hat er Kurfürst
Johann gegenüber am 15. Mai 1530 mit der berühmt gewordenen
Bemerkung akzeptiert: »die gefellet mir fast (= sehr)
wol, und weis nichts dran zu bessern noch endern, wurde sich
auch nicht schicken, denn ich so sanfft und leise nicht tretten
kan«. Auch der endgültigen Fassung hat er zustimmen
können, darüber hinaus aber keinerlei Verhandlungsspielraum
mehr gesehen. Das Ergebnis des Augsburger Reichstags war
bestürzend. Der Kaiser betrachtete das Bekenntnis der protestierenden
Stände als widerlegt und der Reichstagsabschied bestimmte,
daß die Neugläubigen bis zum 15. April 1531 zu widerrufen
hätten. Das heißt konkret: Bei Verweigerung des Widerrufs
droht den Ständen die Reichsacht. L. reagiert auf diese
Drohung einmal politisch mit seiner Zustimmung zum Widerstandsrecht
der Stände gegen den Kaiser (Ende Oktober 1539); das andere
Mal meldet er sich literarisch zu Wort mit seiner »Warnung
an seine lieben Deutschen« vor einem Religionskrieg (Frühjahr
1531). Im damals hessischen Schmalkalden gründeten die
protestierenden Stände am 29. Dezember 1530 den nach seinem
Gründungsort benannten Schmalkaldischen Bund. Die Tatsache
dieses Bundes hat den Kaiser veranlaßt, sich auf den `Nürnberger
Anstand' (23. Juli 1532) einzulassen, der bis zum Konzil den
Evangelischen die Sicherheit der Religionsausübung zusagte.
L. hat diesen Waffenstillstand zu den Wundertaten Gottes gezählt.
Das Jahr 1536 hat der Reformation eine Teileinigung im Abendmahlsstreit
erbracht. Es war der Straßburger Reformator Martin Bucer
(+ 1551), der unermüdlich nach Problemlösungen gesucht
hatte und von der Stadt auch unterstützt wurde, weil Straßburg,
Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, sich stets des politisch
gefährlichen Verdachts zu erwehren hatte, der Zwinglischen
Abendmahlslehre anzuhängen. Bucer ist es gelungen, L.s
Zustimmung zu einem Theologenkonvent zu erlangen, der vom 22.
bis 29. Mai in Wittenberg tatsächlich zusammentrat. Die
Verhandlungen führten zu einer Einigung, in der L. von
seinen Spitzenformulierungen abließ und die Oberdeutschen
die leibliche Präsenz Christi zugestanden. Beide Seiten
verzichteten auf definitorische Festlegungen, in welcher Weise
die Abendmahlselemente Brot und Wein als Leib und Blut Christi
dargereicht und empfangen werden. Die Einigung im Abendmahl
führte zur Bewahrung des L.tums in Oberdeutschland.
Mit Datum vom 2. Juni 1536 erließ Papst Paul III. (+ 1549)
das Ausschreiben für ein Konzil nach Mantua, das allerdings
nicht zustande kommen sollte. Er entsprach mit dieser Ladung
dem Drängen des Kaisers und der deutschen Stände,
auf einem Generalkonzil die Religionsfrage zu verhandeln. Der
sächsische Kurfürst Johann Friedrich hatte L. aus
Anlaß der päpstlichen Berufung um eine Zusammenstellung
dessen gebeten, was als evangeliumsgemäße Lehre einem
Konzil zu präsentieren sei. Im Dezember 1536 kam L. mit
pointiert formulierten Artikeln der Aufforderung seines Landesherrn
in der Weise nach, daß er auch die Verwerfungen der falschen
Lehre unmißverständlich ins Licht rückte. Man
nannte dieses Bekenntnis L.s die `Schmalkaldischen Artikel',
obwohl der Bundestag der Schmalkaldener im Januar 1537 sich
trotz der Gegenwart ihres Autors nicht dazu verstehen konnte,
diese als offizielles Bekenntnis anzuerkennen. Während
des Schmalkaldener Bundestages ist L. an Harnverhaltung durch
Harnsteine lebensgefährlich erkrankt, so daß er am
26. Februar vorzeitig die Rückreise antreten mußte.
Die Fahrt im Wagen wird dazu geführt haben, daß die
Steine sich lösen konnten. In Wittenberg entwickelten
sich Auseinandersetzungen im eigenen Kreis. L.s enger Vertrauter
Johannes Agricola (+ 1566) war - nicht zu Unrecht - in den Verdacht
geraten, theologische Einwände vorzubringen gegen die Gesetzespredigt
in der Kirche des Evangeliums. Innerhalb der Universität
zirkulierten zudem Thesen unbekannter Herkunft, die unverdeckt
für eine Ausschaltung des Gesetzes aus der Predigt votierten.
Diese Thesen der sogenannten Antinomer, der Gesetzesfeinde,
beantwortete L. mit eigenen Thesenreihen und ließ darüber
im Dezember 1537, dann wiederum im Januar und von neuem im September
1538 im Rahmen der akademischen Lehre disputieren. Er hat die
Notwendigkeit gerade einer christlichen Gesetzespredigt unermüdlich
verteidigt. Als L. zusätzlich Anfang 1539 eine Schrift
`Wider die Antinomer' veröffentlichte, erhob Agricola Klage
bei Kurfürst Johann Friedrich (+ 1554), mit der überraschenden
Folge, daß ein förmliches Untersuchungsverfahren
gegen ihn, den Kläger, eingeleitet wurde. Da Kurfürst
Joachim II. von Brandenburg (+ 1571) dem bedrängten Agricola
die Stelle eines Hofpredigers in Berlin anbot, nutzte er die
Gelegenheit und verließ im August 1540 heimlich Kursachsens
Universitätsstadt. Über dem Antinomerstreit ist L.s
Freundschaft mit Agricola zerbrochen. Noch nach dessen Weggang
ließ er am 1. September 1540 das Problem in Wittenberg
von neuem - und nun zum letzten Male - disputieren. - Angeregt
durch die Konzilsberufung nach Mantua und durch die Versuche,
eine Einigung der zwiespältigen Religion auf der Grundlage
der altkirchlichen Konzilien und der Kirchenväter herbeizuführen,
hat L. 1539 »Von den Konziliis und Kirchen« veröffentlicht,
eine ekklesiologisch reiche Abhandlung über das Wesen der
Kirche und die Norm ihrer Lehre und ihres Lebens. Mit dieser
Schrift hat L. seiner Ekklesiologie die endgültige Form
gegeben. In das Jahr 1539 fällt L.s Beichtrat an den
Landgrafen Philipp von Hessen. Verheiratet mit Christine, der
Tochter Herzog Georgs von Sachsen, vermochte der Landgraf in
dieser Ehe keine Erfüllung mehr zu finden. Als er im Jahre
1539 das meißnische Edelfräulein Margarete von Sale
kennenlernte und deren Mutter auf einer rechtsverbindlichen
Ehe bestand, reifte in ihm der Gedanke, nach dem Vorbild der
alttestamentlichen Patriarchen eine Nebenehe einzugehen. Vermittelt
durch Bucer gaben L. und Melanchthon dem Landgrafen zu verstehen,
daß die schöpfungsgemäße und christliche
Form der Ehe die Einehe sei. Im äußersten Falle leiblicher
Anfechtung lasse Gott aber die Nebenehe zu, um Unzucht und Ehebruch
zu verhindern. L. gab deshalb den Rat, geheim eher die Nebenehe
einzugehen, als der Unzucht nachzugeben. Dieser Rat war ein
evangelischer Beichtrat in Gewissensnöten, der gewiß
kein allgemeines Recht setzt, sich aber das allgemeine Gesetz
auch nicht als Evangelium vorschreiben läßt. Die
Nebenehe, die Philipp am 4. März 1540 mit Margarete von
Sale eingegangen ist, konnte nicht geheimbleiben. Sie wurde
ein Fall des Strafrechts und damit der Politik. Der Preis für
den kaiserlichen Straferlaß war Philipps Versprechen,
den Schmalkaldischen Bund nicht über Deutschland hinaus
zu erweitern und den Kaiser in territorialen Ansprüchen
zu unterstützen. Im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel
schwelte ein Konflikt, der 1542 auch militärisch zum Ausbruch
kam. Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel
(+ 1568), überzeugter Anhänger der alten Kirche, marschierte
gegen die Städte Goslar (Reichsstadt) und Braunschweig
(faktisch reichsfrei), die beide zu den Ständen der Augsburgischen
Konfession und zum Schmalkaldischen Bund gehörten. Hessische
und kursächsiche Truppen eilten den Städten zur Hilfe,
so daß der Herzog fliehen mußte und 1545 vom hessischen
Landgrafen sogar gefangengenommen wurde. Dem militärischen
Kampf ging die Fehde der Federn voraus, an der sich auch L.
beteiligt hatte mit seinem Pamphlet `Wider Hans Worst' (1541).
Das ist eine Kampfansage nicht allererst gegen die Person Herzog
Heinrichs, sondern nach L.s Zeitverständnis gegen den Teufel
und seinen Antichristen, die in dieser Endzeit ihre Verbündeten
zum Kampf gegen die Christenheit treiben. Bewußt als Enthüllung
apokalyptischer Gefahren veröffentlicht L. im Jahre 1543
eine Reihe von Schimpfschriften wider die Juden: »Von
den Juden und ihren Lügen«, »Vom Schem Hamphoras
und vom Geschlecht Christi« und »Von den letzten
Worten Davids«. Bekannt geworden ist L.s Vorschlag, die
Juden gänzlich ihrer Religion und Kultur zu berauben und
sie in Lagern zusammenzufassen - oder sie auszuweisen. Im Judentum
vermochte L. zeitlebens nur eine teuflische Gefährdung
der Christenheit zu erkennen. Eine weitere Kampffront ist
die päpstliche Kirche. Papst Paul III. hatte in einem Breve
vom 24. August 1544 den Kaiser getadelt, daß er statt
des Krieges eine Verständigung mit den Ketzern suchte.
Dieses Breve und eine schärfere Vorform sind Ende 1544
in Deutschland bekannt geworden. Darauf reagiert L. mit seiner
Schmähschrift »Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel
gestiftet« (1545), in der er wiederum jenen Antichrist
enthüllen will, den der Teufel mitten in das Zentrum der
Christenheit plaziert hat. Die letzte Reise führte
L. in seinen Geburtsort Eisleben, wohin er gebeten worden war,
die Herrschaftsstreitigkeiten unter den gräflichen Brüdern
von Mansfeld zu schlichten. Von Wittenberg am 23. Januar 1546
aufgebrochen, konnte er die schwierigen Verhandlungen am 14.
Februar erfolgreich abschließen. Die letzten Tage seines
Lebens hat er in gelassenem Humor und ohne Beschwerden verbracht.
Am Abend des 17. Februar legte er sich in Ruhe zum Schlaf, erwachte
aber etwa um 1 Uhr und klagt über Beklemmungen. Von den
herbeieilenden Freunden gefragt, ob er bei Christus und bei
seiner eigenen Lehre beständig bleiben wolle, antwortet
er vernehmlich mit `Ja'. In dieser Nacht des 18. Februar 1546
ist Martin L. etwa um 3 Uhr gestorben. Sein Leichnam wird in
der Andreaskirche zu Eisleben aufgebahrt und am 20. Februar
feierlich über Halle nach Wittenberg geleitet. Dort trifft
der Leichenzug am 22. Februar um 9 Uhr morgens ein und wird
zur Schloßkirche geführt, wo die Begräbnisfeierlichkeiten
stattfinden. Stadtpfarrer Johannes Bugenhagen (+ 1558) hält
auf deutsch die Gemeindepredigt und Philipp Melanchthon auf
latein die Gedenkrede der Universität. Dort in der Schloßkirche
unweit des Predigtstuhls, »da er am Leben manniche gewaltige
christliche Predigten ... gethan« , liegt Martin L. begraben. |