Dr. Martin Luther

LUTHER,
Martin, Augustinereremit
in Erfurt und Wittenberg
Professor an der theologischen Fakultät der
Universität Wittenberg
* 10. November
1483 in Eisleben
(Grafschaft Mansfeld) als erster (od,2.) Sohn von 7 (od. 9) Kindern
+ 18. Februar 1546 in Eisleben, begraben in der Schloßkirche
zu Wittenberg.
Vater Hans
Luder (+ 29.6. 1530) entstammte einer Bauernfamilie aus dem Dorfe Möhra
(Kreis Salzungen, Thüringen). Dem geltenden Erbrecht entsprechend, war
Hans als ältester Sohn nicht erbberechtigt, so daß er seine Existenz
unabhängig vom elterlichen Hof aufbauen mußte. Mutter Margarethe
(+ 30.6. 1531) stammt aus dem in Eisenach ansässigen Bürgergeschlecht
der Lindemann. Die Familie siedelte 1484 von Eisleben nach Mansfeld über,
wo Hans Luder sein Auskommen im aufblühenden Kupferbergbau fand. Aus dem
einfachen Berghauer wurde ein Teilhaber an mehreren Bergbaugenossenschaften,
dem sogar das Mansfelder Bürgerrecht verliehen wurde. Die Familie hat es
aus eigener Kraft zu Ansehen und Wohlstand gebracht. Die ersten Schuljahre verbrachte
Martin wahrscheinlich von 1490 bis 1497 an der Stadtschule zu Mansfeld, wechselte
dann für ein Jahr nach Magdeburg, vermutlich an die dortige Domschule,
und fand Aufnahme bei den `Brüdern zum Gemeinsamen Leben'. Als dritte und
letzte Schule besuchte er die Pfarrschule St. Georgen in Eisenach, wo er seit
Frühjahr 1498 für drei Jahre vor allem seine Kenntnisse des Lateinischen
vervollkommnete. Kost und Quartier fand er bei den Eisenacher Patrizierfamilien
Heinrich Schalbe und Konrad Cotta.
Der weitere Bildungsgang des Sohnes einer
aufstrebenden Unternehmerfamilie war vorgezeichnet. Er sollte an der thüringischen
Landesuniversität Erfurt studieren und den auch für die Familie einträglichen
Beruf des Juristen anstreben. Im Frühjahr 1501 zog L. nach Erfurt, um sich
in die Grundlagenfakultät der Artisten als »Martinus ludher ex mansfelt«
einschreiben zu lassen. Zwei bedeutende Lehrer haben damals das wissenschaftliche
Profil dieser Artesfakultät geprägt: Jodokus Trutfetter (+ 1519) und
Bartholomäus Arnoldi von Usingen (+ 1532), die beide in den Bahnen der
`via moderna' konsequent die Methoden Ockhams (+ 1349) und seiner Anhänger
anwenden wollten. Wenn L. sich später als Ockhamschüler bezeichnet,
dann verweist er damit auf diese Jahre seines Artesstudiums in Erfurt.
Ende
September 1502 legt L. das Examen zum `Baccalaureus Artium' ab und beschließt
damit den ersten, dreisemestrigen Studienabschnitt, der vor allem der Grammatik
und Logik gewidmet war. Anfang Januar 1505 besteht er als zweiter von siebzehn
Kandidaten das Examen zum `Magister Artium' und beendet damit sein Studium in
den Fächern der `freien Künste'. Als Magister ist er nun verpflichtet,
für zwei weitere Jahre Vorlesungen an der Fakultät zu halten, und
zugleich berechtigt, sich als Student in einer der höheren Fakultäten
einzuschreiben. Im Mai 1505 setzt L. sein Studium an der Juristischen Fakultät
in Erfurt fort, plangemäß nach dem Willen des Vaters, der für
den Sohn auch schon eine `ehrbare und reiche Heirat' ins Auge gefaßt hatte
(1521).
Der 2. Juli 1505 vernichtete alle Hoffnungen auf eine einträgliche
bürgerliche Karriere. L. befindet sich auf der Rückreise von Mansfeld
nach Erfurt und gerät in der Nähe des Dorfes Stotternheim in ein schweres
Gewitter, das ihn derart in Schrecken versetzte, daß er die heilige Anna
um Schutz anrief und ihr den Eintritt ins Kloster gelobte: »Hilff du,
S. Anna, ich wil ein monch werden«. Offenbleiben muß, ob dieses
Gelübde nicht der Endpunkt einer zunehmenden Lebenskrise gewesen ist. Sicher
ist, daß L. den aufkommenden Zweifeln an der Verbindlichkeit seines Gelübdes
nicht nachgab und am 17. Juli 1505 an die Pforte des `Schwarzen Klosters' zu
Erfurt pochte, um dort bei den observanten Augustinereremiten die Aufnahme zu
erbitten.
Bei L.s Eintritt umfaßte das Kloster etwa 50 Mönche,
geleitet von ihrem Prior Winand von Diedenhofen. Vermutlich im Herbst 1505 wurde
der Petent im Kapitelsaal in Gegenwart aller Klosterbrüder als Novize aufgenommen
und für ein Probejahr dem Novizenmeister Johann Greffenstein übergeben.
Im Herbst 1506 leistete L. Profeß, d.h. er verpflichtete sich auf die
Ordensgelübde des Gehorsams, der Armut und Keuschheit und wurde damit endgültig
in die Ordens- und Klostergemeinschaft aufgenommen.
Vom Prior zum Priesteramt
bestimmt, empfing er am
27. Februar (oder am 3. April) 1507 durch Weihbischof Johann Bonemilch von Lasphe im Erfurter Dom
die Priesterweihe und feierte am Sonntag Kantate
(2. Mai) 1507 seine Primiz in Gegenwart des Vaters und geladener Freunde. -
Die Universitätslaufbahn war mit dem Eintritt ins Kloster zunächst
einmal beendet, sowohl das Studium der Rechte wie auch die eigene Lehrtätigkeit
als `Magister Artium'. Erst nach zwei Jahren, im Sommer 1507, setzte L. auf
Anweisung des Generalvikars der Augustinerobservanten, Johannes von Staupitz
(+ 1524), seine akademische Laufbahn fort, nun allerdings als Student der theologischen
Fakultät. Er beginnt in Erfurt, wechselt aber im Herbst 1508 auf Anweisung
des Generalvikars nach Wittenberg, um dort an der seit 1503 bestehenden kursächsischen
Landesuniversität seine Studien fortzuführen. Am 9. März 1509
wird er zum `Baccalaureus Biblicus' promoviert, absolviert in Wittenberg noch
seine Pflichtdisputation als `Baccalaureus Sententiarius', wird dann aber nach
Erfurt zurückversetzt, um dort vom Herbst 1509 bis zum Sommer 1511 als
Sententiar zu lehren.
Die Zeit in Erfurt wird vom Spätherbst 1510 bis
zum Frühjahr 1511 durch eine Romreise unterbrochen. Anlaß der Reise
ist der Streit unter den Augustinern über die Zukunft der strengen Observanz.
Generalvikar Johannes von Staupitz suchte nach einer Versöhnung der regelstrengen
Klöster mit den beargwöhnten `laxen' Ordensbrüdern - unter heftigem
Protest von sieben `renitenten Konventen', die unter der Führung Erfurts
alles daransetzten, den angestrebten Ausgleich scheitern zu lassen. Die Reise
nach Rom diente dem Protest gegen die angebliche Aufweichung der Observanz.
Der Einspruch wurde zwar abgewiesen, der Widerstand gegen Staupitzens Pläne
damit jedoch nicht gebrochen. L. hingegen hat sich seinem Ordensvorgesetzten
gebeugt und dieser hatte ihn wohl noch im Jahre 1511 endgültig vom Erfurter
in den Wittenberger Augustinerkonvent versetzt. Auf Anweisung Staupitzens bewirbt
er sich nun um das theologische Doktorat, wird am 18./19. Oktober 1512 zum Doktor
der Theologie promoviert und übernimmt den bisher von Staupitz versehenen
- eher nicht versehenen - Lehrstuhl der `Lectura in Biblia', den er bis zu seinem
Lebensende behalten wird. - Im Frühjahr oder Herbst 1513 beginnt L. seine
exegetische Lehrtätigkeit mit seiner ersten Vorlesung über die Psalmen,
den »Dictata super Psalterium«. Etwa seit November 1515 wendet er
sich der Paulusexegese zu, liest zuerst über den Römerbrief, dann
ab Oktober 1516 über den Galaterbrief und 1517 bis 1518 schließlich
über den Hebräerbrief. Aus der Exegese entsteht eine neue Theologie,
die sich in akademischen Thesenreihen verdichtet, einmal im September 1516 in
der Thesenreihe »De viribus et voluntate hominis sine gratia«, die
der L.-Schüler Bartholomäus Bernhardi entworfen hatte, das andere
Mal - zukunftsweisender noch - im September 1517 in der »Disputatio contra
scholasticam theologiam«, die L. selber zusammengestellt hatte aus Anlaß
der Promotion seines Schülers Franz Günther.
Nicht nur innerhalb
der Universität, sondern auch innerhalb des Ordens hat L. Karriere gemacht.
Auf dem Kongregationskapitel der observanten Augustiner 1515 (29. April-1. Mai)
zu Gotha wurde er zu einem der beiden Distriktsvikare des Johannes von Staupitz
gewählt, zuständig für zehn observante Konvente in Thüringen
und Sachsen. Dieses Amt bekleidete er drei Jahre lang bis zum Kongregationskapitel
1518, das Ende April in Heidelberg tagte. - Bereits seit den Anfängen seiner
akademischen Tätigkeit sind kritische Äußerungen L.s über
den Ablaß bekannt, die er vom Katheder sogar auf die Kanzel gebracht hatte.
Alljährlich zum Allerheiligenfest wurde in Wittenberg die ablaßträchtige
Reliquienausstellung des sächsischen Kurfürsten eröffnet. Die
Vigil zu Allerheiligen (31. Oktober) des Jahres 1517 nutzte L. zum energischen
Protest gegen die Ablaßpraxis, speziell der Kirche im Erzbistum Magdeburg.
Dort vertrieb der Dominikaner Johannes Tetzel als Generalsubkommissar jenen
Ablaß, den die römische Kurie dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg,
Kurfürst und Kardinal von Mainz, Erzbischof von Magdeburg und Administrator
von Halberstadt, zur Zahlung seiner Straftaxen für Ämterhäufung
konzediert hatte - was L. damals nicht bekannt war. Am 31. Oktober wandte er
sich schriftlich nach Magdeburg an den Erzbischof und forderte die Abstellung
der skandalösen Ablaßpredigt. Dem Schreiben beigefügt war ein
Exemplar jener Ablaßthesen, von denen es unwahrscheinlich ist, daß
L. sie nicht am Vorabend der Ablaßeröffnung, also am 31. Oktober
1517, an die Tür der Schloßkirche angeschlagen haben sollte. Kardinal
Albrecht beauftragte seine Universität in Mainz mit einem Gutachten zum
Ablaßprotest und leitete die Angelegenheit zugleich nach Rom weiter. L.
hatte seine Thesen für eine akademische Disputation konzipiert und diesen
zur Erläuterung im August 1518 seine »Resolutiones disputationum
de indulgentiarum virtute« hinzugefügt. Schon im März 1518 ist
er mit dem Ablaßthema bewußt auch unter das Volk gegangen, als er
in seinem »Sermon von Ablaß und Gnade« die Kritik unverhüllt
auf deutsch zusammenfaßte.
Die Kurie in Rom hat zügig reagiert.
Bereits am 3. Februar 1518 erhielt der Augustinerordensgeneral Gabriel Venetus
die Anweisung, L. zum Schweigen zu bringen. Die observanten Augustiner Deutschlands
unter Führung Johanns von Staupitz haben die römische Anweisung aber
ignoriert und auf ihrem Kongregationskapitel zu Heidelberg (25.-27. April 1518)
nicht einmal eine Explikation der Ablaßkritik gefordert. Im Mittelpunkt
des Interesses dort stand die Gnadentheologie, die L. im Rahmen einer Disputation
vorgestellt und verteidigt hat. In diese Zeit des Frühjahrs 1518 wird man
- nach überwiegender Auffassung in der Forschung - L.s `Turmerlebnis' zu
datieren haben. Dieses Erlebnis beschreibt er selber im Jahre 1545 als Durchbruch
zur Erkenntnis der Gerechtigkeit Gottes, die eben den Sünder gerecht macht,
der sich im Glauben ganz dem gnädigen Gott anvertraut. Dieser reformatorische
Durchbruch war des längeren schon bei L. angelegt und ist in der Folge
zum bestimmenden Angelpunkt seiner Theologie geworden.
Im Mai oder Juni
1518 wurde in Rom eine gerichtliche Untersuchung gegen L. eingeleitet mit dem
Ergebnis, daß er an die Kurie zitiert wurde wegen Verdachts auf Häresie
und Auflehnung gegen die kirchliche Obrigkeit. L. erhielt diese Zitation am
7. August 1518 mit der Aufforderung, binnen 60 Tagen nach Erhalt zu erscheinen.
In Augsburg war in diesem Sommer 1518 der Reichstag versammelt, zu dem Kardinal
Cajetan (+ 1534) als Legat des Papstes entsandt worden war. Auf L.s Bitte hin
intervenierte sein Landesherr, Kurfürst Friedrich der Weise (+ 1525), um
bei Cajetan ein Verhör in Augsburg durchzusetzen. Dieser erklärte
sich dazu bereit, erwirkte von Rom die Vernehmungsvollmacht und versicherte
dem Kurfürsten obendrein, L. unabhängig vom Ausgang der Untersuchung
wieder ziehen zu lassen.
Vom 12. bis 14. Oktober fand im Augsburger Fuggerhaus
das Verhör durch Cajetan statt, das sich fast umgehend zum fruchtlosen
Disput entwickelte und ohne Ergebnis blieb. L. appellierte daraufhin vor Zeugen
und einem Augsburger Notar »von dem nicht gut unterrichteten Papst«
an den besser zu unterrichtenden. Diese Appellation wurde am 22. Oktober 1518
an der Pforte des Augsburger Doms öffentlich angeschlagen. Bereits am 20.
Oktober hatte L. Augsburg heimlich verlassen.
Cajetan informierte den sächsischen
Kurfürsten am 25. Oktober über das Verhör: L. habe sich eindeutig
als Ketzer schuldig gemacht, so daß der Landesherr nun verpflichtet sei,
den Ketzer nach Rom auszuliefern, ihn zumindest des Landes zu verweisen. Mit
Datum vom 7. Dezember 1518 ließ Friedrich dem Legaten die Ablehnung seines
Begehrens zugehen: Da - entgegen kurialer Auffassung - die Schuld nicht erwiesen
sei, werde er nicht gegen L. vorgehen. Die Kurie war zu dieser Zeit an Spannungen
mit Kursachsen nicht interessiert, und der Tod Kaiser Maximilians am 12. Januar
1519 konnte nur den Kurs bestätigen, den Sachsenherzog als Gegengewicht
gegen die habsburgische Expansion zu nutzen. Solange die Kaiserwahl nicht entschieden
war, konnte der L.-Prozeß in der Schwebe bleiben.
Bereits in Augsburg
hatte L. mit dem Ingolstädter Theologieprofessor Johannes Eck (+ 1543)
eine Disputation verabredet. Der Wittenberger Kollege Andreas Bodenstein von
Karlstadt (+ 1541) und der Ingolstädter sollten über ihre Kontroversen
sowohl zur Gnaden- als auch zur Ablaßtheologie disputieren, die bereits
seit Mai 1518 zwischen beiden öffentlich ausgetragen wurden. Die Augsburger
Vereinbarung war der Ausgangspunkt für die Leipziger Disputation, die nach
zähem Ringen schließlich unter Einschluß L.s zustandegekommen
ist. Am 27. Juni 1519 wurde die Disputation feierlich eröffnet, die vor
vielen Zuhörern die Kontrahenten Eck und Karlstadt sowie Eck und L. in
der Hofstube der Leipziger Pleißenburg bis zum 15. Juli versammelte.
Abgesehen von theologischen Klärungen hat die Auseinandersetzung den politischen
Effekt gehabt, daß aus dem wohlwollend neutralen Herzog Georg von Sachsen
(+ 1539) ein unerbittlicher Gegner der Reformation wurde. Zudem hat die Disputation
die Entschlossenheit des Kontrahenten Johannes Eck gestärkt, in Rom L.s
Verurteilung zu betreiben. Da die Kurfürsten am 28. Juni 1519, einen Tag
nach Eröffnung der Disputation, König Karl I. (+ 1558) von Spanien
zum Kaiser des `Sacrum Imperium' gewählt hatten, waren sonderliche Rücksichten
auf den Sachsenkurfürsten gegenstandslos geworden. Bald nach Beendigung
der Disputation hatte Eck den Papst gedrängt, die Verurteilung vorzunehmen.
Er wurde daraufhin nach Rom beordert und zum Mitglied der Verurteilungskommission
ernannt. Da im August und November 1519 die Universitäten Köln und
Löwen die Sache L.s bereits verurteilt hatten, konnte man in Rom auf akademisch
abgesichertes Urteilsmaterial zurückgreifen. Das Ergebnis der römischen
Beratungen war die Bannandrohungsbulle »Exsurge Domine« vom 15.
Juni 1520, in der Papst Leo X. (+ 1521) 41 Sätze L.s als ketzerisch, falsch,
ärgerlich oder verführerisch verwarf. Falls L. und seine Anhänger
nicht binnen 60 Tagen schriftlich widerrufen sollten, werden sie als hartnäckige
Ketzer aus der Gemeinschaft der Kirche ausgestoßen. Johannes Eck und der
päpstliche Legat Hieronymus Aleander (+ 1542) erhielten den Auftrag, die
Bulle im Reich zur Kenntnis zu bringen und zu vollstrecken. Eck läßt
die Bannandrohungsbulle in Meißen (21. September), Merseburg (25. September)
und Brandenburg (29. September) anschlagen. Damit ist sie für Kursachsen
rechtskräftig öffentlich gemacht.
L. hat auf den Bann zweifach
geantwortet: einmal am 10. Dezember 1520, dem Ende der Widerrufsfrist, als er
vor dem Elstertor auf dem Schindanger Wittenbergs die `Bücher des Papstes',
darunter ein Druckexemplar der Bannandrohungsbulle, den Flammen übergab.
Zum anderen antwortete er zur Jahreswende 1520/21 schriftlich mit der »Assertio
omnium articulorum M. Lutheri per bullam Leonis X. novissimam damnatorum«,
der Bekräftigung dessen, was Rom für verdammenswert erachtete.
Die Jahre 1520 und 1521 sind entscheidend für die Reformation geworden.
1520 entwarf L. programmatisch seine Theologie zu zentralen Fragen des kirchlichen
Lebens und der Lehre. In seiner Schrift »Von den guten Werken«;
Ende Mai (1520) erläuterte er den Zusammenhang von Glaubensgerechtigkeit
und guten Werken; im Juni 1520 ging es um das Problem der Ekklesiologie, als
er »Von dem Papsttum zu Rom wider den hochberühmten Romanisten zu
Leipzig« schrieb. »An den christlichen Adel deutscher Nation von
des christlichen Standes Besserung« erschien Mitte August 1520 als Programmschrift
zur Kirchenreform. In ein theologisches wie ekklesiologisches Zentrum stieß
L., als er im Oktober 1520 zur Sakramentenlehre seine Schrift »De captivitate
Babylonica« herausgab. Die Rechte und die Pflichten eines Christenmenschen
sind das Thema der in Deutsch und Latein verfaßten Freiheitsschrift: »Von
der Freiheit eines Christenmenschen« - »De libertate Christiana«
(November 1520). Sachlich gehört zu dieser Reihe der Programme die 1523
erschienene Schrift »Von weltlicher Oberkeit, wie weit man ihr Gehorsam
schuldig sei«, in der L. die je eigenen Weisen und Bereiche des obrigkeitlichen
wie des kirchlichen Handelns einschärft. Das Jahr 1521 wurde das Jahr des
Verhörs und Bekenntnisses vor Kaiser und Reich anläßlich des
Reichstags zu Worms. L. war seit Januar 1521 definitiv als Ketzer anzusehen.
Daß er dennoch zum Verhör nach Worms geladen wurde, ist das Ergebnis
habsburgischer und kurfürstlich sächsischer Kalküle, die zur
kaiserlichen Ladung (6. März 1521) führten, L. habe sich vor den Reichstag
zu begeben. Geleitet durch Reichsherold Kaspar Sturm traf L. am 16. April vormittags
in Worms ein. Gleich am folgenden 17. April fand das erste Verhör statt
im Bischofshof, dem Quartier des Kaisers. Dr. Johannes von der Ecken, Offizial
des Kurfürsten von Trier, eröffnete das Verhör mit zwei Fragen:
Ob L. sich zu seinen Schriften bekenne; und: Ob er seine Schriften widerrufe.
Nach Zwischenruf von Hieronymus Schurf, Kollege an der Wittenberger juristischen
Fakultät und jetzt L.s Rechtsbeistand, wurden die Titel der ausgelegten
Bücher verlesen und von L. als die seinigen anerkannt. Auf die zweite Frage
antwortete L. mit der Bitte um Bedenkzeit, die ihm gewährt wurde. Am Donnerstag,
dem 18. April, wurde das Verhör fortgesetzt, in dem L. der Aufforderung
nach einer Antwort `ohne Hörner oder Zähne' mit einem bündigen
Bekenntnis nachgekommen ist: `Solange mein Gewissen durch die Worte Gottes gefangen
ist, kann und will ich nichts widerrufen, weil es unsicher ist und die Seligkeit
bedroht, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir, Amen' (lateinischer
Text). Allen Nachverhandlungen zum Trotz, welche im Auftrage der Reichsstände
mit L. noch geführt wurden, ist es bei dieser Widerrufsverweigerung geblieben.
Am 26. April verließ L. die Stadt des Reichstags, um unter dem Schutz
des kaiserlichen Geleits zurück nach Sachsen zu reisen. Die L.sache zu
Worms endete mit dem kaiserlichen Ächtungsmandat vom 26. Mai 1521, das
als `Wormser Edikt' die Reformationsgeschichte Deutschlands weit mehr prägen
sollte als die päpstliche Bulle.
Noch in Worms war L. darüber
informiert worden, daß der Kurfürst ihn »eintun und verbergen«
wolle. Auf der Rückreise nach Wittenberg, am 4. Mai 1521, wurde sein Reisewagen
im Thüringer Wald bei der Burg Altenstein von kurfürstlichen Reitern
`überfallen' und L. auf die Wartburg bei Eisenach gebracht. Zehn Monate,
vom Mai 1521 bis zum 1. März 1522, hat er auf der Wartburg ausgehalten.
Das Exil ist ihm anfangs schwergefallen, doch war die erzwungene Pause alles
andere als vertane Zeit. Eine Anzahl von wichtigen theologischen Arbeiten, erbaulichen
Schriften, Predigtanleitungen und Stellungnahmen zu drängenden Fragen der
praktischen Kirchenreform sind auf der Wartburg entstanden. Das wichtigste Werk
der Wartburgzeit war die Übersetzung des Neuen Testaments in die Sprache
des Volkes. Begonnen im Dezember 1521, hat er noch auf der Wartburg den ersten
Übersetzungsentwurf abschließen können. Das Werk erschien unter
dem Titel »Das Newe Testament Deutzsch« (Wittenberg, Melchior Lotther
d.J.) im September 1522 und wird deshalb `Septembertestament' genannt. Dieses
Buch allein wird nach L.s Überzeugung die Christenheit bei der Sache -
und bei der Freiheit - des Evangeliums halten.
Etwa seit Sommer 1521, also
während L.s Abwesenheit, mehrten sich in Wittenberg die Forderungen nach
praktischen `Reformationen' der Stadtgemeinde. Diese Reformbewegung hat Energien
freigesetzt und Überzeugungen reifen lassen, aber auch Verwirrung angerichtet
und Unruhe gestiftet. Angesichts dieser Situation verläßt L. gegen
den Willen des Kurfürsten am 1. März 1522 die Wartburg und kehrt am
6. März nach Wittenberg zurück. Unverzüglich schaltet er sich
in die praktische Gemeindereform ein und behandelt in der Stadtkirche während
der Invokavitwoche 1522 (9.-16. März) in einer Reihe von acht Predigten
die aufgebrochenen Fragen nach der rechten Ordnung des Christenlebens (Invokavitpredigten).
Die Predigten sind der Versuch aufzuzeigen, wann Änderungen und Neuerungen
tatsächlich dem Anspruch des Evangeliums genügen können.
Angesichts der Reformation in Wittenberg zeichnet sich ab, daß es bei
der Einheitlichkeit der neuen Theologie allein auf dem Fundament der Schrift
nicht bleiben werde. Nicht nur persönliche, sondern eben auch sachliche
Gegensätze brechen zwischen L. und Karlstadt auf, die dem Problem erwachsen,
wie eine christliche Gemeinde Ordnungen erhalten kann, die dem Worte Gottes
gemäß sind. Es zeigte sich zudem, daß neue soziale Schichten
sich das Thema Reformation zu eigen machen und Lösungen einbringen werden,
die nicht auf der Linie akademisch verantworteter Theologie liegen. Bereits
im Januar 1522 haben die sogenannten Zwickauer Propheten in Wittenberg Aufsehen
erregt mit ihrer Forderung, die Kindertaufe einzustellen. Dem hat L. von Anfang
an, noch auf der Wartburg, ohne jedes Schwanken widersprochen. Die Auseinandersetzungen
machen offenbar, daß alle Bereiche des christlichen Lebens theologisch
zu überprüfen waren. L. hat 1522 mit dieser Aufgabe begonnen und die
Gottesdienst- und Festordnung sowie die Liturgie der Taufe und des Abendmahls
einer kritischen Sichtung unterzogen. Fragen der Pfarrerwahl, der Sozialarbeit
und Schularbeit waren zu lösen. Und nicht zuletzt: Auch das Eheleben bedurfte
der Neuordnung nach Maßgabe allein des göttlichen Gesetzes (Vom ehelichen
Leben, Ende September 1522).
Seit dem Jahre 1524 vollziehen sich die ersten
offenkundigen Trennungen der Reformation.
Thomas Müntzers (+ 1525)
Wirken in Allstedt (1523/24) hatte zu Unruhen unter der Bürgerschaft geführt.
Er selber hatte diese nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar die sächsischen
Fürsten aufgefordert, in dieser apokalyptischen Zeit nicht auf Ruhe zu
sehen, sondern notfalls das Schwert gegen jene Verworfenen zu richten, die sich
unbekehrbar dem Willen Gottes widersetzen. Dagegen verfaßte L. im Juli
1524 seinen offenen »Brief an die Fürsten zu Sachsen von dem aufrührerischen
Geist«. Jene Reformation, die gerade in apokalyptischen Zeiten das Schwert
an sich reißt, ist in L.s Augen nur eine weitere Bedrohung der Christenheit,
die um ihren Bestand im rechten Glauben ringt. Der Geist Müntzers ist ihm
nichts anderes als Teufelsgeist.
Ebenfalls im Sommer 1524 spitzte sich die
schon lange schwelende Auseinandersetzung mit Karlstadt zu. Dieser, Professor
an der theologischen Fakultät Wittenberg, zugleich Archidiakon des dortigen
Allerheiligenstifts, war im Mai (?) 1523 nach Orlamünde gezogen, um diese
seine langjährige Pfründe endlich vor Ort als ordentlicher Pfarrer
versehen zu können. Seinen Wittenberger Pflichten hatte er sich damit allerdings
entzogen. Karlstadt reformierte Orlamünde nach eigenen Vorstellungen, ohne
sich nach Wittenberg als Vorbild auszurichten. Obwohl die Gemeinde und ihr Pfarrer
sich eindeutig von Müntzer abgesetzt hatten, blieb der Verdacht auf Aufruhr
bestehen. Im Auftrage des Kurfürsten reiste L. zu einem Treffen mit Karlstadt
nach Jena (22. August 1524), visitierte dann in Orlamünde die Gemeinde
selber (24. August), und kam zu dem Schluß, die Ablösung Karlstadts
vorzuschlagen. Kurfürst Friedrich der Weise verfügte überraschend
im September 1524 nicht nur die Ablösung, sondern sogar die Ausweisung
Karlstadts aus Kursachsen. L. hat die Auseinandersetzung mit Karlstadt auch
literarisch geführt in seiner Schrift »Wider die himmlischen Propheten,
von den Bildern und Sakrament« (Dezember 1524/Januar 1525). Niemals ist
er den Verdacht losgeworden, daß Karlstadt ein ähnlicher `Schwärmer'
sei wie Müntzer, die beide im Vertrauen auf ihre Eingebungen das offenbare
Wort Gottes hintansetzen.
Seit dem Jahre 1524 wird das Reich durch Bauernfehden
beunruhigt, die sich zu Aufständen ausweiten. Wahrscheinlich im April 1525
hat L. Kenntnis erhalten von den `Zwölf Artikeln der Bauernschaft in Schwaben',
die zu den Programmartikeln der gemäßigten Bauernführer werden
sollten. Seine Stellungnahme veröffentlicht er Mitte Mai als »Ermahnung
zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben«.
Dort attackiert L. ungeschminkt die Fürsten ihrer Schinderherrschaft wegen
und spricht den Bauern zugleich das Recht ab, sich für ihre weltlichen
Forderungen auf das Evangelium zu berufen. In eben dieser Zeit bereist L. den
thüringischen Raum und reagiert derart schockiert auf die Verwüstungen
durch rebellierende Bauern, daß er die Fürsten zum unnachsichtigen
Zuschlagen aufruft. Als Nachtrag zur `Ermahnung zum Frieden' verfaßt er
eine Kampfschrift, deren Titel die Funktion als Anhang bereits ausweist: »Auch
wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern«.
Den Friedenswilligen galt die Ermahnung, den `Mörderischen' der Ruf nach
der Schärfe des Schwertes. Als Modellvertrag für einen Friedensschluß
veröffentlichte er nach seiner Rückkehr aus dem Aufstandsgebiet den
Weingartener Vertrag vom 17. April 1525, den der Schwäbische Bund mit den
Bauernhaufen vom Bodensee und vom Allgäu abgeschlossen hatte. Das Geschehen
des Bauernkrieges galt den Gegnern der Reformation als Bestätigung ihrer
langgehegten Befürchtung, daß L.s Angriffe gegen die geistlichen
Obrigkeiten auch die Autorität der weltlichen Obrigkeiten zersetzen werde.
In dieser kritischen Zeit wagt L. bewußt den Schritt in die Ehe. Er heiratete die ehemalige Zisterzienserin Katharina von Bora (+ 1552), die zusammen mit elf anderen Nonnen ihrem Kloster Marienthron (Nimbschen) am Ostersonnabend, dem 4. April 1523, entflohen war und in Wittenberg im Hause des Lukas Cranach unterkommen konnte. Am 13. Juni 1525 gaben sich Katharina und Martin feierlich vor Zeugen das Eheversprechen, und am 27. Juni folgten der öffentliche Kirchgang und das festliche Hochzeitsmahl - im Beisein von L.s Eltern, die den Weg des Sohnes akzeptiert haben. Sechs Kinder sind dem Ehepaar L. geboren worden: Johannes (* 7.6. 1526, + 1575), Elisabeth (* 10.12. 1527, + 1528), Magdalene (* 4.5. 1529, + 1542), Martin (* 9.11. 1531, + 1565), Paul (* 28.1. 1533, + 1593) und Margarethe (* 17.12. 1534, + 1570). Das leerstehende Konventsgebäude der Augustinereremiten wurde der Familie L. zum Wohnhaus, zum Vorlesungsgebäude des Professors, zum Treffpunkt der Freunde, zur Unterkunft von Studenten und zur Pilgerstätte der vielen Neugierigen.
Im Herbst
1525 hatte L. die öffentliche Auseinandersetzung mit Desiderius Erasmus
von Rotterdam (+ 1536) aufgenommen, der überragenden Autorität humanistischer
Gelehrsamkeit in Deutschland. Er hatte sich lange Zeit davor gehütet, im
Kampf der Geister eindeutig Stellung zu beziehen, ohne daß diese Neutralität
ihn vor dem Verdacht geschützt hätte, der heimliche Drahtzieher Wittenbers
zu sein. Auf vielfaches Drängen von Freunden sah Erasmus sich schließlich
veranlaßt, ein Signal zu setzen - nicht einfach gegen die Reformation,
wohl aber gegen jene Form von Reformation, von der er nur die Zerstörung
der Wissenschaften und die Zersetzung der Sitten befürchten konnte. Er
griff das Thema der Willensfreiheit auf und versuchte, einen wissenschaftlich
gesicherten Mittelweg zu finden, der den freien Menschen zur ethischen Verantwortung
führt und den verantwortlichen Menschen bei Gott Hilfe finden läßt.
Diese Schrift hat L. im Herbst 1525 unter dem Titel »De servo arbitrio«
beantwortet und dabei eigene Schwerpunkte gesetzt: Was den Menschen anthropologisch
prägt, ist nicht die Freiheit, sondern die Bestimmtheit - entweder durch
die Macht des versklavenden Bösen oder durch die Kraft des erlösenden
Gottes. Von der Freiheit ist nur als Befreiung zu reden, die dann geschieht,
wenn der Mensch bleibend bestimmt ist durch den rechtfertigenden Gott. Die Schriften
der Kontrahenten bedürfen beide der sachgemäßen Abgrenzung:
Die Freiheitsschrift des Erasmus ist nicht die Programmschrift, und die Unfreiheitsschrift
L.s nicht die Verwerfung des Humanismus. - Der Auseinandersetzung mit Erasmus
folgt die Entzweiung mit Huldrych Zwingli (+ 1531) über das Abendmahl.
Unterschiedliche soziologische Kontexte, Bildungsvoraussetzungen und theologische
Schwerpunkte verdichten sich im Streit um die Realpräsenz Christi. Die
konkrete Frage lautet, ob das Herrenmahl das Sakrament der leiblichen Gegenwart
Christi ist, das den ganzen Menschen, mit Leib und Seele, der rettenden Gegenwart
des Gekreuzigten versichert. Oder vollzieht sich bei Brot und Wein - nur - die
Erinnerungsfeier der Gemeinde, die in der Gemeinschaft des Mahles ihre Gemeinschaft
mit dem geistlich anwesenden Herrn bekennt? Bereits durch Andreas Karlstadt
in die Diskussion geraten, hat Zwingli sich im November 1524 in die Meinungsbildung
eingeschaltet und die signifikatorische Deutung der Abendmahlselemente unterstützt:
Brot und Wein sind nicht der real gegenwärtige Leib Christi, sondern verweisen
auf jenen Leib, der damals gekreuzigt wurde, jetzt zur Rechten des Vaters sitzt
und dort bleibt, bis er kommen wird zum letzten Gericht. Die Diskussion weitete
sich aus zum Schlagabtausch, als L. die Gegner der Realpräsenz unter die
Schwarmgeister reihte, die der Klugheit ihres Kopfes folgen, statt sich Christi
Abendmahlsworten zu beugen. Im April 1527 erscheint seine erste Streitschrift
mit dem unzweideutigen Titel: »Daß diese Wort Christi `Das ist mein
Leib' noch fest stehen, wider die Schwarmgeister«. Zwingli antwortete
im Juni 1527: »Daß diese Worte Jesu Christi `Das ist mein Leichnam,
der für euch hingegeben wird', ewiglich den alten einigen [einzigen] Sinn
haben werden«. Im Frühjahr 1528 veröffentlichte L. dann seine
Hauptschrift zur Abendmahlsfrage, die zugleich umfassend Bekenntnis ablegen
wollte über das neue Verständnis von Gottes Handeln am Menschen: »Vom
Abendmahl Christi. Bekenntnis«.
Seit der Zeit des Bauernkrieges war
deutlich, daß die Neuordnung von Kirchen und Gemeinden überfällig
war. L. hatte seinen Landesherrn, Kurfürst Johann den Beständigen
(+ 1532), mehrfach zur Bestandsaufnahme der kirchlichen Situation im Lande durch
umfassende Visitationen aufgefordert. Im Juni 1527 hatte der Kurfürst endlich
sein Visitationsedikt erlassen und Philipp Melanchthon (+ 1560) damit begonnen,
Visitationsrichtlinien auszuarbeiten, die 1528 mit einer Vorrede L.s versehen
als »Unterricht der Visitatoren an die Pfarhern im Kurfurstentum zu Sachssen«
erschienen sind. Zuvor schon hatte L. sich wieder in die praktische Gemeindereform
eingeschaltet. 1525 sorgte er für den Druck von Predigtsammlungen, veröffentlichte
1526 die »Deudsche Messe und ordnung Gottis diensts« und revidierte
von neuem die Taufliturgie. 1529 folgten »Ein Traubüchlein für
die einfältigen Pfarrherr« und der Große wie der Kleine
Katechismus,
Lehrbücher des christlichen Glaubens für das Haus, die Schule und
die Kanzel.
Der Bauernkrieg
wie auch der Streit um das Abendmahl hatten der Reformation zwar erheblichen
Schaden zugefügt, ihren Fortgang jedoch nicht hindern können. Der
Fortschritt stieß aber politisch auf zunehmenden Widerstand, der im Jahre
1529 auf dem Speyrer Reichstag in der Forderung der Reichstagsmehrheit gipfelte,
das Wormser Edikt zu exekutieren und die Reformation damit auszuschalten. Die
der Reformation zugeneigten Reichsstände haben gegen diesen Beschluß
zwar förmlich protestiert (19./20. April 1529) und von daher ihren Namen
`Protestanten' erhalten, doch konnte die Protestation nicht die Organisation
des Widerstandes ersetzen. Die Wittenberger Reformatoren forderten für
ein Bündnis der protestierenden Stände die Einheit in der Lehre. Damit
aber wurde aus dem Abendmahlsstreit ein zentrales politisches Problem. Landgraf
Philipp von Hessen (+ 1567), politischer Kopf der Reformation, betrieb zur Herstellung
des Bündnisses die Einigung des Bekenntnisses. Das landgräfliche Schloß
zu Marburg war vom 1. bis 4. Oktober 1529 der Schauplatz jenes Gesprächs
über das Abendmahl, das die führenden Reformatoren von Zürich
bis Wittenberg zusammengebracht hatte, um die Bekenntniseinheit herzustellen.
Die eigentlichen Diskussionspartner waren Zwingli aus Zürich, Johannes
Oekolampad (+ 1531) aus Basel, L. und Melanchthon aus Wittenberg. Über
das Ausschlaggebende, die Frage nach der leiblichen Präsenz Christi, konnte
eine Einigung nicht erzielt werden. Für L. war das `est' der Einsetzungsworte
so zwingend wie für Zwingli die Deutung des `est' als `significat'. Dennoch
war Marburg nicht einfach ein Fehlschlag. Das Gespräch hat manches Mißverständnis
ausräumen können und mit Ausnahme der Realpräsenz im Abendmahlsartikel
sogar zu einem gesamtreformatorischen Bekenntnis geführt. Das politische
Ergebnis aber war negativ: Der unverglichene Streit um die Realpräsenz
hat ein umfassendes Bündnis aller reformatorischen Kräfte verhindert.
Sowohl L. als auch Zwingli haben ihre Theologie dem Druck der Politik nicht
gebeugt.
Für das Jahr 1530 hatte Kaiser Karl V. einen Reichstag nach
Augsburg ausgeschrieben, der eine Chance zur Einigung in der strittigen Religion
zu bieten schien. Kurfürst Johann reiste mit seinen politischen und theologischen
Räten, allen voran mit Philipp Melanchthon, nach Augsburg, während
L. in Coburg, dem südlichsten Ort des Kurfürstentums Sachsen, zurückbleiben
mußte. Vom 24. April bis zum 4. Oktober lebte er dort auf der Veste und
hat das Geschehen auf dem Reichstag und die Entwicklung des Augsburgischen Bekenntnisses
somit nur aus der Ferne durch die Korrespondenz verfolgen können. Eine
Vorform der `Confessio Augustana' hat er Kurfürst Johann gegenüber
am 15. Mai 1530 mit der berühmt gewordenen Bemerkung akzeptiert: »die
gefellet mir fast (= sehr) wol, und weis nichts dran zu bessern noch endern,
wurde sich auch nicht schicken, denn ich so sanfft und leise nicht tretten kan«.
Auch der endgültigen Fassung hat er zustimmen können, darüber
hinaus aber keinerlei Verhandlungsspielraum mehr gesehen.
Das Ergebnis des
Augsburger Reichstags war bestürzend. Der Kaiser betrachtete das Bekenntnis
der protestierenden Stände als widerlegt und der Reichstagsabschied bestimmte,
daß die Neugläubigen bis zum 15. April 1531 zu widerrufen hätten.
Das heißt konkret: Bei Verweigerung des Widerrufs droht den Ständen
die Reichsacht. L. reagiert auf diese Drohung einmal politisch mit seiner Zustimmung
zum Widerstandsrecht der Stände gegen den Kaiser (Ende Oktober 1539); das
andere Mal meldet er sich literarisch zu Wort mit seiner »Warnung an seine
lieben Deutschen« vor einem Religionskrieg (Frühjahr 1531). Im damals
hessischen Schmalkalden gründeten die protestierenden Stände am 29.
Dezember 1530 den nach seinem Gründungsort benannten Schmalkaldischen Bund.
Die Tatsache dieses Bundes hat den Kaiser veranlaßt, sich auf den `Nürnberger
Anstand' (23. Juli 1532) einzulassen, der bis zum Konzil den Evangelischen die
Sicherheit der Religionsausübung zusagte. L. hat diesen Waffenstillstand
zu den Wundertaten Gottes gezählt.
Das Jahr 1536 hat der Reformation
eine Teileinigung im Abendmahlsstreit erbracht. Es war der Straßburger
Reformator Martin Bucer (+ 1551), der unermüdlich nach Problemlösungen
gesucht hatte und von der Stadt auch unterstützt wurde, weil Straßburg,
Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, sich stets des politisch gefährlichen
Verdachts zu erwehren hatte, der Zwinglischen Abendmahlslehre anzuhängen.
Bucer ist es gelungen, L.s Zustimmung zu einem Theologenkonvent zu erlangen,
der vom 22. bis 29. Mai in Wittenberg tatsächlich zusammentrat. Die Verhandlungen
führten zu einer Einigung, in der L. von seinen Spitzenformulierungen abließ
und die Oberdeutschen die leibliche Präsenz Christi zugestanden. Beide
Seiten verzichteten auf definitorische Festlegungen, in welcher Weise die Abendmahlselemente
Brot und Wein als Leib und Blut Christi dargereicht und empfangen werden. Die
Einigung im Abendmahl führte zur Bewahrung des L.tums in Oberdeutschland.
Mit Datum vom 2. Juni 1536 erließ Papst Paul III. (+ 1549) das Ausschreiben
für ein Konzil nach Mantua, das allerdings nicht zustande kommen sollte.
Er entsprach mit dieser Ladung dem Drängen des Kaisers und der deutschen
Stände, auf einem Generalkonzil die Religionsfrage zu verhandeln. Der sächsische
Kurfürst Johann Friedrich hatte L. aus Anlaß der päpstlichen
Berufung um eine Zusammenstellung dessen gebeten, was als evangeliumsgemäße
Lehre einem Konzil zu präsentieren sei. Im Dezember 1536 kam L. mit pointiert
formulierten Artikeln der Aufforderung seines Landesherrn in der Weise nach,
daß er auch die Verwerfungen der falschen Lehre unmißverständlich
ins Licht rückte. Man nannte dieses Bekenntnis L.s die `Schmalkaldischen
Artikel', obwohl der Bundestag der Schmalkaldener im Januar 1537 sich trotz
der Gegenwart ihres Autors nicht dazu verstehen konnte, diese als offizielles
Bekenntnis anzuerkennen. Während des Schmalkaldener Bundestages ist L.
an Harnverhaltung durch Harnsteine lebensgefährlich erkrankt, so daß
er am 26. Februar vorzeitig die Rückreise antreten mußte. Die Fahrt
im Wagen wird dazu geführt haben, daß die Steine sich lösen
konnten.
In Wittenberg entwickelten sich Auseinandersetzungen im eigenen
Kreis. L.s enger Vertrauter Johannes Agricola (+ 1566) war - nicht zu Unrecht
- in den Verdacht geraten, theologische Einwände vorzubringen gegen die
Gesetzespredigt in der Kirche des Evangeliums. Innerhalb der Universität
zirkulierten zudem Thesen unbekannter Herkunft, die unverdeckt für eine
Ausschaltung des Gesetzes aus der Predigt votierten. Diese Thesen der sogenannten
Antinomer, der Gesetzesfeinde, beantwortete L. mit eigenen Thesenreihen und
ließ darüber im Dezember 1537, dann wiederum im Januar und von neuem
im September 1538 im Rahmen der akademischen Lehre disputieren. Er hat die Notwendigkeit
gerade einer christlichen Gesetzespredigt unermüdlich verteidigt. Als L.
zusätzlich Anfang 1539 eine Schrift `Wider die Antinomer' veröffentlichte,
erhob Agricola Klage bei Kurfürst Johann Friedrich (+ 1554), mit der überraschenden
Folge, daß ein förmliches Untersuchungsverfahren gegen ihn, den Kläger,
eingeleitet wurde. Da Kurfürst Joachim II. von Brandenburg (+ 1571) dem
bedrängten Agricola die Stelle eines Hofpredigers in Berlin anbot, nutzte
er die Gelegenheit und verließ im August 1540 heimlich Kursachsens Universitätsstadt.
Über dem Antinomerstreit ist L.s Freundschaft mit Agricola zerbrochen.
Noch nach dessen Weggang ließ er am 1. September 1540 das Problem in Wittenberg
von neuem - und nun zum letzten Male - disputieren. - Angeregt durch die Konzilsberufung
nach Mantua und durch die Versuche, eine Einigung der zwiespältigen Religion
auf der Grundlage der altkirchlichen Konzilien und der Kirchenväter herbeizuführen,
hat L. 1539 »Von den Konziliis und Kirchen« veröffentlicht,
eine ekklesiologisch reiche Abhandlung über das Wesen der Kirche und die
Norm ihrer Lehre und ihres Lebens. Mit dieser Schrift hat L. seiner Ekklesiologie
die endgültige Form gegeben.
In das Jahr 1539 fällt L.s Beichtrat
an den Landgrafen Philipp von Hessen. Verheiratet mit Christine, der Tochter
Herzog Georgs von Sachsen, vermochte der Landgraf in dieser Ehe keine Erfüllung
mehr zu finden. Als er im Jahre 1539 das meißnische Edelfräulein
Margarete von Sale kennenlernte und deren Mutter auf einer rechtsverbindlichen
Ehe bestand, reifte in ihm der Gedanke, nach dem Vorbild der alttestamentlichen
Patriarchen eine Nebenehe einzugehen. Vermittelt durch Bucer gaben L. und Melanchthon
dem Landgrafen zu verstehen, daß die schöpfungsgemäße
und christliche Form der Ehe die Einehe sei. Im äußersten Falle leiblicher
Anfechtung lasse Gott aber die Nebenehe zu, um Unzucht und Ehebruch zu verhindern.
L. gab deshalb den Rat, geheim eher die Nebenehe einzugehen, als der Unzucht
nachzugeben. Dieser Rat war ein evangelischer Beichtrat in Gewissensnöten,
der gewiß kein allgemeines Recht setzt, sich aber das allgemeine Gesetz
auch nicht als Evangelium vorschreiben läßt. Die Nebenehe, die Philipp
am 4. März 1540 mit Margarete von Sale eingegangen ist, konnte nicht geheimbleiben.
Sie wurde ein Fall des Strafrechts und damit der Politik. Der Preis für
den kaiserlichen Straferlaß war Philipps Versprechen, den Schmalkaldischen
Bund nicht über Deutschland hinaus zu erweitern und den Kaiser in territorialen
Ansprüchen zu unterstützen.
Im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel
schwelte ein Konflikt, der 1542 auch militärisch zum Ausbruch kam. Herzog
Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel (+ 1568), überzeugter Anhänger
der alten Kirche, marschierte gegen die Städte Goslar (Reichsstadt) und
Braunschweig (faktisch reichsfrei), die beide zu den Ständen der Augsburgischen
Konfession und zum Schmalkaldischen Bund gehörten. Hessische und kursächsiche
Truppen eilten den Städten zur Hilfe, so daß der Herzog fliehen mußte
und 1545 vom hessischen Landgrafen sogar gefangengenommen wurde. Dem militärischen
Kampf ging die Fehde der Federn voraus, an der sich auch L. beteiligt hatte
mit seinem Pamphlet `Wider Hans Worst' (1541). Das ist eine Kampfansage nicht
allererst gegen die Person Herzog Heinrichs, sondern nach L.s Zeitverständnis
gegen den Teufel und seinen Antichristen, die in dieser Endzeit ihre Verbündeten
zum Kampf gegen die Christenheit treiben. Bewußt als Enthüllung apokalyptischer
Gefahren veröffentlicht L. im Jahre 1543 eine Reihe von Schimpfschriften
wider die Juden: »Von den Juden und ihren Lügen«, »Vom
Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi« und »Von den letzten
Worten Davids«. Bekannt geworden ist L.s Vorschlag, die Juden gänzlich
ihrer Religion und Kultur zu berauben und sie in Lagern zusammenzufassen - oder
sie auszuweisen. Im Judentum vermochte L. zeitlebens nur eine teuflische Gefährdung
der Christenheit zu erkennen.
Eine weitere Kampffront ist die päpstliche
Kirche. Papst Paul III. hatte in einem Breve vom 24. August 1544 den Kaiser
getadelt, daß er statt des Krieges eine Verständigung mit den Ketzern
suchte. Dieses Breve und eine schärfere Vorform sind Ende 1544 in Deutschland
bekannt geworden. Darauf reagiert L. mit seiner Schmähschrift »Wider
das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet« (1545), in der er wiederum
jenen Antichrist enthüllen will, den der Teufel mitten in das Zentrum der
Christenheit plaziert hat.
Die letzte Reise führte L. in seinen Geburtsort
Eisleben, wohin er gebeten worden war, die Herrschaftsstreitigkeiten unter den
gräflichen Brüdern von Mansfeld zu schlichten. Von Wittenberg am 23.
Januar 1546 aufgebrochen, konnte er die schwierigen Verhandlungen am 14. Februar
erfolgreich abschließen. Die letzten Tage seines Lebens hat er in gelassenem
Humor und ohne Beschwerden verbracht. Am Abend des 17. Februar legte er sich
in Ruhe zum Schlaf, erwachte aber etwa um 1 Uhr und klagt über Beklemmungen.
Von den herbeieilenden Freunden gefragt, ob er bei Christus und bei seiner eigenen
Lehre beständig bleiben wolle, antwortet er vernehmlich mit `Ja'. In dieser
Nacht des 18. Februar 1546 ist Martin L. etwa um 3 Uhr gestorben. Sein Leichnam
wird in der Andreaskirche zu Eisleben aufgebahrt und am 20. Februar feierlich
über Halle nach Wittenberg geleitet. Dort trifft der Leichenzug am 22.
Februar um 9 Uhr morgens ein und wird zur Schloßkirche geführt, wo
die Begräbnisfeierlichkeiten stattfinden. Stadtpfarrer Johannes Bugenhagen
(+ 1558) hält auf deutsch die Gemeindepredigt und Philipp Melanchthon auf
latein die Gedenkrede der Universität. Dort in der Schloßkirche unweit
des Predigtstuhls, »da er am Leben manniche gewaltige christliche Predigten
... gethan« , liegt Martin L. begraben.
© Biographisch-Bibliographisches
Kirchenlexikon. Bd. V (1993), Sp. 447-482